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Ausstellung einer Flaggenbestätigung für Kleinboote

Die Flaggenbestätigung gilt für Küstengewässer und ausländische Binnenwasserstrassen. Grundlage zu deren Abgabe ist Art. 12a der Verordnung über die schweizerischen Jachten zur See vom 15.03.1971.

Boote, die in einem kantonalen Register eingetragen sind, benötigen keine Sicherheitsprüfung, sofern der gültige Schiffsausweis im Original vorgewiesen wird. Für alle andern ist ein Sicherheitszeugnis einzureichen, welches bestätigt, dass das Schiff in seinem gegenwärtigen Zustand die Anforderungen für die Küstenfahrt erfüllt und entsprechend ausgerüstet ist. Diese Bestätigung muss entweder in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt sein.

Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet, zusammen mit den erforderlichen Beilagen (siehe Seite 4 des Antragsformulars) an untenstehende Adresse einzusenden. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.


 (640 x 480)

Schweizerisches Seeschifffahrtsamt
Elisabethenstrasse 33
Postfach
CH-4010 Basel

Tel.: +41 (0)61 270 91 20, Bereich Jachten +41 (0)61 270 91 26
Fax: +41 (0)61 270 91 29
E-Mail:  dv-ssa@eda.admin.ch
Internet: http://www.smno.ch/ www.smno.ch