Weitere Informationen
Schnellsuche
Sie befinden sich hier:
Kinder und bewaffnete Konflikte
Die Schweiz misst dem Schutz der Zivilbevölkerung, insbesondere der Kinder, in bewaffneten Konflikten grosse Bedeutung bei. Wegen der steigenden Zahl innerstaatlicher Gewaltkonflikte kämpfen heute weltweit Hunderttausende von Kindern in regulären Streitkräften oder bewaffneten Gruppen. Kinder sind Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts besonders ausgesetzt, sie werden oft Opfer von sexueller Gewalt, Tötung, Verstümmelung, Entführung und der Zugang zu humanitärer Unterstützung wird ihnen verwehrt. Nicht selten werden Schulen oder Spitäler gezielt angegriffen. Die Schweiz setzt sich für den Schutz der Kinder vor solchen Übergriffen ein, verhindert den Einsatz von Kindersoldaten und hilft ehemaligen Kindersoldaten bei der Rückkehr ins zivile Leben.
Der Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten stellt für die internationale Staatengemeinschaft sowie für Menschenrechts- und humanitäre Organisationen eine ausserordentliche Herausforderung dar. In den letzten Jahren wurden dennoch wesentliche Fortschritte erzielt, weil ein rechtliches und politisches Schutzsystem entwickelt wurde:
- 1997 setzte die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) einen Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte ein. Er wirkt auf die Schaffung internationaler Normen und Standards sowie auf Massnahmen zum Schutz und zur Rehabilitierung der Kinder hin.
- Im Jahr 2000 ergänzte die UNO-Generalversammlung das Übereinkommen über die Rechte des Kindes mit dem Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten. Die Schweiz setzte es am 26.07.2002 in Kraft.
- Der UNO-Sicherheitsrat hat im Juli 2005 einem Berichterstattungs- und Kontrollsystem zugestimmt. Es bereitet den Weg für wirksame Massnahmen gegen das Rekrutieren von Kindern und gegen Personen, welche die Rechte der Kinder in bewaffneten Konflikten missachten.
- Das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs definiert die Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren und ihren aktiven Kampfeinsatz in internationalen wie innerstaatlichen Konflikten als Kriegsverbrechen.
- 2009 fasste der UNO-Sicherheitsrat den Beschluss, dass nicht nur die Rekrutierung von Kindersoldaten, sondern neu auch die Anwendung von sexueller Gewalt sowie Tötung und Verstümmelung von Kindern im UNO-Berichterstattungs- und Kontrollsystem überwacht werden sollen.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) unterstützt seit Jahren die Koalition gegen den Einsatz von Kindersoldaten ("Coalition to Stop the Use of Child Soldiers"), welche sich für einen verbesserten Schutz einsetzt. und die Organisation „Watchlist“, die dafür sorgt, dass über Kinder in bewaffneten Konflikten Bericht erstattet wird.
Daneben engagiert sich die Schweiz international für die Verbesserung der Rechtsinstrumente und unterstützt politisch das Mandat der Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte.
