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Menschenrechte im Rahmen der Vereinten Nationen

Eines der wichtigsten Ziele der Vereinten Nationen (UNO) besteht darin, die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten aller Menschen und Völker zu fördern. Mit dem Schutz und der Weiterentwicklung der Menschenrechte befassen sich unter dem UNO-Dach namentlich das Hochkommissariat für Menschenrechte und der Menschenrechtsrat, die beide ihren Sitz in Genf haben, sowie die 3. Kommission der UNO-Generalversammlung in New York.

Die Schweiz setzt sich in der UNO sehr aktiv dafür ein, dass alle Menschen in Würde, Sicherheit und Frieden leben können. Ein besonders starkes Engagement der Schweiz galt der Schaffung des Menschenrechtsrats und der Konsolidierung seiner Instrumente. Die Schweiz war von 2006 bis 2009 Mitglied des Menschenrechtsrats und wurde im Mai 2010 für ein neues dreijähriges Mandat (2010-2013) gewählt.

Die wichtigsten Abkommen zum Schutz der Menschenrechte hat die Schweiz in den letzten Jahrzehnten ratifiziert.

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Der in Genf ansässige Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat seine Arbeit im Juni 2006 aufgenommen. Er zählt 47 Mitglieder. Er ersetzt die UNO-Menschenrechtskommission, deren Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit in Frage gestellt waren, nachdem gewisse Staaten ihr Selektivität und Polarisierung vorgeworfen hatten.

Die Schaffung des UNO-Menschenrechtsrats ist eine bedeutende Etappe in der Geschichte der UNO. Die Schweiz hat sich als Mitglied des Menschenrechtsrats von 2006-2009 aktiv an der Schaffung der Arbeitsmechanismen beteiligt. Auch begleitete sie diese neue Institution bei der Umsetzung ihrer ersten Aufgaben. Durch den Sitz in Genf werden das internationale Genf und seine Position als weltweites Kompetenzzentrum im Bereich der Menschenrechte weiter gestärkt.

Der Menschenrechtsrat soll die Menschenrechte fördern und schützen. In diesem neuen Forum soll die Konfrontation durch Respekt, gegenseitiges Verständnis und Dialog zwischen allen beteiligten Akteuren ersetzt werden. Folgende Elemente zeichnen den Menschenrechtsrat aus:

  • Der Rat ist direkt der Generalversammlung unterstellt.
  • Er hält jedes Jahr mindestens 3 Sessionen während insgesamt mindestens 10 Wochen ab. Auf Antrag eines Drittels der Mitglieder können zudem Sondersessionen einberufen werden.
  • Er hat 47 Mitglieder, die von der Generalversammlung mit dem absoluten Mehr für eine Dauer von 3 Jahren gewählt werden, wobei ein Mitglied nach 2 aufeinander folgenden Mandaten nicht mehr für die darauf folgende Periode wählbar ist.
  • Die Ratsbewerber sind aufgefordert, freiwillige Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte zu formulieren.
  • Der Rat verfügt über einen neuen Mechanismus: die allgemeine regelmässige Überprüfung (Universal Periodic Review). Damit wird geprüft, ob alle Mitgliedstaaten der UNO ihre Menschenrechtsverpflichtungen einhalten.
  • Die Generalversammlung kann ein Mitglied bei schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen mit der Zweidrittelmehrheit vom Menschenrechtsrat suspendieren.