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Politische Direktion
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Verstärkung der Schweizer Menschenrechtspolitik

Es ist ein verfassungsmässiges Ziel der schweizerischen Aussenpolitik, die Achtung der Menschenrechte zu fördern. Dies aufgrund der Überzeugung, dass Sicherheit und Frieden letztlich nur in einer Gemeinschaft von Staaten funktionieren kann, die die Menschenrechte und Grundfreiheiten achten und vor Willkür schützen.

Menschenrechtsfragen sind ein fester Bestandteil aller politischen Konsultationen der Schweiz. Sie fliessen in die allgemeine Aussenpolitik ein und werden auf Regierungsebene systematisch angesprochen und ebenso in multilaterale Gremien eingebracht. Der Austausch über Menschenrechtsprobleme kann so konkret, gezielt und praxisnah stattfinden.

Um die Menschenrechtspolitik umzusetzen, stehen folgende Instrumente zur Verfügung:

  • Thematisierung der Menschenrechte weltweit bei bilateralen Treffen (Demarchen) 
     
  • Interventionen und öffentliche Stellungnahmen insbesondere auch in multilateralen Gremien (etwa im Rahmen der „Allgemeinen periodischen Überprüfung“ - engl. Universal Periodic Review - im UNO-Menschenrechtsrat in Genf) 
     
  • Langfristig angelegter und qualitativ möglichst hochstehender Austausch auf technischer Ebene (Expertenmissionen, Seminare, Study Tours, Publikationen, Kooperationsprojekte in besonders problematischen Bereichen) mit ausgewählten Partnerländern

Gespräche in Friedensprozessen 
 
Die Respektierung von Menschenrechten ist eine Voraussetzung dafür, dass Vertrauen und Frieden zwischen Konfliktparteien entstehen können. Aus diesem Grund unterstützt die Schweiz Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsorganisationen, etwa in Sri Lanka und in Kolumbien. Menschenrechtsverteidiger sind Personen oder Gruppen - beispielsweise Gewerkschafterinnen, Journalisten oder NGOs -, die sich dafür einsetzen, dass die Menschenrechte geschützt und gefördert werden.

Menschenrechtsprojekte und -programme 
 
Im Gespräch mit dem jeweiligen Partnerland ermittelt die Schweiz Zusammenarbeitsprojekte, um Reformen im Menschenrechtsbereich zu unterstützen. Verschiedene Formen der Zusammenarbeit sind dabei möglich. Im Falle von Tadschikistan und Vietnam darf von einem Programm gesprochen werden, das Themen wie Haftbedingungen, Minderheitenschutz, Gewalt gegen Frauen und Meinungsäusserungsfreiheit umfasst und das mit unterschiedlichen Partnern durchgeführt wird. Mit China und Russland findet ein Expertenaustausch im Bereich der Haftanstalten statt. In Nigeria und Senegal laufen Projekte zur Polizeigewalt und der Jugendjustiz an und mit Kuba führt die Schweiz zusammen mit Norwegen, Österreich und Spanien jährlich ein Seminar zur Menschenrechtsproblematik durch.