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Internationale humanitäre Ermittlungskommission

Die Internationale humanitäre Ermittlungskommission ist ein ständiges Organ, das der Staatengemeinschaft zur Verfügung steht, um schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts zu untersuchen. Ihre gesetzliche Grundlage ist im Artikel 90 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen von 1949 festgehalten. Die ständige Ermittlungskommission besteht aus 15 Expertinnen und Experten und hat ihren Sitz in Bern. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) führt das Sekretariat.

Werden Konfliktparteien schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts vorgeworfen, haben die Experten die Aufgabe, diese zu untersuchen. Zudem leisten sie im Hinblick auf die Respektierung des humanitären Völkerrechts Gute Dienste. Im Unterschied zu einem Gericht beschränkt sich die Kommission auf die Abklärung der Tatsachen und gibt kein Urteil ab. Ihre Ergebnisse teilt die Kommission den betroffenen Konfliktparteien mit und macht Empfehlungen zur verbesserten Einhaltung und Anwendung des humanitären Völkerrechts.

Untersuchung nur mit Zustimmung der Konfliktparteien

Die Ermittlungskommission ist sowohl für internationale Konflikte wie für Konflikte innerhalb eines Landes zuständig. Damit sich ein Staat an die Ermittlungskommission wenden kann, muss er vorgängig oder ad hoc ihre Zuständigkeit anerkannt und eine Erklärung beim schweizerischen Bundesrat deponiert haben, das heisst beim Depositär der Genfer Konventionen und der Zusatzprotokolle. Die Kommission kann ihre Untersuchungen aber erst aufnehmen, wenn die Konfliktparteien ihre Zustimmung gegeben haben.

Die Schaffung der Ermittlungskommission gründet auf Artikel 90 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen von 1949, das die Staatengemeinschaft 1977 in Genf beschlossen hat. Die Ermittlungskommission wurde 1991, mit der Anerkennung durch die ersten 20 Staaten eingerichtet. Bisher haben 70 Staaten auf 5 Kontinenten eine Anerkennungserklärung deponiert, darunter die Schweiz.

Präsident der Ermittlungskommission ist gegenwärtig der deutsche Professor Michael Bothe. Die Mitgliedstaaten wählen die 15 Experten für jeweils 5 Jahre.

Die Ermittlungskommission erhält regelmässig die Unterstützung der Generalversammlung und des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie von anderen internationalen Einrichtungen wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz, des Europarats und der Europäischen Union.