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Förderung und Entwicklung des Völkerrechts
Die Förderung des Völkerrechts gehört zu den 5 Zielen der schweizerischen Aussenpolitik. Im Vordergrund stehen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) setzt sich in internationalen Organisationen und bilateralen Beziehungen dafür ein, dass das Völkerrecht respektiert wird und geeignete Mechanismen zur Verfügung stehen.
Bei der Förderung des Völkerrechts spielen auch Nichtregierungsorganisationen, Forschungsstellen und Universitäten eine sehr wichtige Rolle. Das EDA verfügt jährlich über rund CHF 1 Mio., um freiwillige Aktionen zur Wahrung des Völkerrechts zu unterstützen. Im Vordergrund stehen konkrete Projekte in den Bereichen:
- Humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte
- Internationale Strafgerichtsbarkeit
- Förderung der Kenntnis und des Verständnisses des Völkerrechts in der Schweiz
- Förderung der Vorrangstellung des Rechts ("International Rule of Law")
- Kampf gegen den Terrorismus
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre: "Das EDA unterstützt Projekte zur Förderung des Völkerrechts".
