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Gaststaatgesetz
Die Rolle der Schweiz als Gaststaat ist weltweit anerkannt, vor allem durch das internationale Genf. Um diese Position zu stärken, haben die eidgenössischen Räte am 22. Juni 2007 ein Gesetz angenommen, das die bestehenden Rechtsgrundlagen im Bereich Gaststaatpolitik zusammenfasst. Es handelt sich um das Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GSG). Da die Referendumsfrist für das GSG unbenützt ablief, verabschiedete der Bundesrat am 7. Dezember 2007 eine Vollzugsverordnung zum GSG (Gaststaatverordnung, V-GSG). GSG und V-GSG traten auf den 1. Januar 2008 in Kraft.
Begünstigte
Das Gesetz definiert die möglichen Begünstigten von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträgen im Rahmen des Völkerrechts. Zudem legt es die Bedingungen fest, unter welchen den Begünstigten eine besondere Stellung und finanzielle Beiträge gewährt werden können. Die Vorrechte und Immunitäten ergeben sich aus dem internationalen Gewohnheitsrecht und sind in zahlreichen Übereinkommen festgeschrieben. Bei den finanziellen Beiträgen soll das Gesetz dem Bundesrat erlauben, seine langjährige Praxis fortzuführen.
Geltungsbereich und Modalitäten der Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen und der finanziellen Beiträge
Die Gaststaatverordnung kodifiziert die völkerrechtskonforme Praxis, die von der Schweiz im Rahmen ihrer Gaststaatpolitik seit langem verfolgt wird. Sie bestimmt den Geltungsbereich der Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen, die je nach Art der institutionellen Begünstigten gewährt werden können, sowie die für die begünstigten Personen geltenden Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen, die Verfahren für den Erwerb von Grundstücken durch institutionelle Begünstigte und die Modalitäten der Gewährung von finanziellen Beiträgen und anderen Unterstützungsmassnahmen.
Verordnung über die privaten Hausangestellten
Eine neue Verordnung, die am 6. Juni 2011 vom Bundesrat verabschiedet wurde, regelt die Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen für die privaten Hausangestellten von Personen, die in der Schweiz Vorrechte und Immunitäten geniessen. Die Verordnung über die privaten Hausangestellten (PHV) schafft mehr Transparenz und klärt mit ihren detaillierten Vorschriften (Arbeitsvertrag, Lohn, Versicherungen, Arzt- und Pflegekosten usw.) die geltenden Regeln. Sie ist am 1. Juli 2011 in Kraft getreten und ersetzt in ihrem Geltungsbereich die entsprechenden kantonalen Normalarbeitsverträge.
Das Gesetz und seine Verordnungen ermöglichen dem Bundesrat eine transparentere, berechenbarere und besser auf die Interessen der Schweiz ausgerichtete Gaststaatpolitik. Gleichzeitig bietet es den institutionellen Begünstigten in der Schweiz einen klaren rechtlichen Rahmen, namentlich was Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen betrifft.
