Weitere Informationen
Schnellsuche
Sie befinden sich hier:
Reisehinweise Mexiko
|
Letzte Aktualisierung: 18.04.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
Bei Reisen nach Mexiko ist der persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Das Land hat eine hohe Kriminalitätsrate.
Der Staat bekämpft die organisierte Kriminalität mit Militär und Polizei in einer grossangelegten Offensive. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Drogenbanden sowie Schiessereien zwischen Sicherheitskräften und Drogenbanden, können vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen (Siehe unten).
In Mexiko-City kommt es regelmässig zu Demonstrationen und Protestaktionen, die gelegentlich von Gewaltakten begleitet sind. Meiden Sie deshalb Kundgebungen jeder Art.
Lassen Sie grösste Vorsicht walten, erkundigen Sie sich bei einer lokalen Vertrauensperson oder den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und befolgen Sie deren Anweisungen.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Vom Drogenkrieg besonders betroffen sind die Bundesstaaten:
Baja California, Chihuahua, Coahuila, Guerrero, Michoacán, Sinaloa, Tamaulipas und Veracruz. In Tamaulipas sind wiederholt Überlandbusse durch Drogenbanden entführt worden. In Acapulco (Guerrero), Monterrey (Nuevo León) und Veracruz hat sich die Sicherheitslage erheblich verschlechtert. Diese Städte sind immer wieder Schauplatz von bewaffneten Auseinandersetzungen. In Monterrey sind im August 2011 zahlreiche Personen einem Anschlag auf ein Casino zum Opfer gefallen. Auch kommt es dort vor, dass Drogenbanden wichtige Verkehrsachsen mit Strassenblockaden lahm legen. Sie benutzen dazu Lastwagen und Autos von Privatpersonen, die sie zur Übergabe der Fahrzeuge zwingen.
Ciudad Juárez: Trotz der Stationierung von zusätzlichen Sicherheitskräften sind gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Drogenbanden in dieser Stadt besonders häufig und rücksichtslos. Auch unbeteiligte Personen sind einem hohen Risiko ausgesetzt. Von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen nach Ciudad Juárez wird abgeraten.
Süden: In den südlichen Bundesstaaten Chiapas, Oaxaca und Guerrero kommen bewaffnete Raubüberfälle auf Reisende vor, besonders im Hinterland und auf abgelegenen Strassen. In diesen Gebieten ist Vorsicht geboten.
Reisenden wird wegen der hohen Kriminalitätsrate zu grösster Vorsicht geraten.
In den Grossstädten hat die Kriminalität in den letzten Jahren stark zugenommen. Sie ist besonders hoch in Mexico City und nahe der Grenze zu den USA, vor allem in Tijuana und Ciudad Juarez.
Taschen- und Entreissdiebstähle sowie bewaffnete Raubüberfälle auf der Strasse und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind verbreitet. Es sind Straffälle bekannt, an denen Polizisten beteiligt waren. Sexualdelike gegen Frauen kommen ebenfalls vor. Gelderpressungsversuche und Entführungen sind häufig, vor allem im Hauptstadt-Bundesdistrikt und im Bundesstaat Morelos – auch ausländische Staatsangehörige sind davon betroffen. Bei den vielen sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:
- Erkundigen Sie sich an Ihrem Aufenthaltsort bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, insbesondere ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich. Deponieren Sie Wertsachen im Hotelsafe.
- Meiden Sie isolierte Quartiere und einsame Strände.
- Nehmen Sie von Unbekannten keine Drinks an. Es kommt vor, dass Getränke mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer nachher leichter berauben zu können.
- Benutzen Sie nur überwachte Bancomaten im Innern von Bankgebäuden.
- Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.
- Machen Sie Unbekannten (z.B. "Marktforschern") gegenüber keinerlei Angaben über sich selbst oder über Ihre Angehörigen. Ziel solcher Befragungen ist nämlich, zu Geld zu kommen, indem bei Ihrer Familie vorgegeben wird, dass Sie sich im Krankenhaus oder im Gefängnis befinden.
- Meiden Sie in Mexico City die U-Bahn sowie die Taxis "libres" (meist grüne oder gelbe VW-Käfer). Nehmen Sie ausschliesslich Hotel-, Flughafen- und "Sitio"-Taxis mit festem Standplatz.
- Benutzen Sie nur gebührenpflichtige oder stark befahrene Strassen.
- Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten, sei mit Personenwagen oder in Bussen.
- Verzichten Sie im Bundesstaat Tamaulipas generell auf Busfahrten.
- Verriegeln Sie die Autotüren und halten Sie die Fenster geschlossen.
- Machen Sie weder Autostopp noch nehmen Sie Anhalter mit.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
- Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten, vor allem in den Grenzgebieten zu den USA.
Wegen des hohen Risikos von Unfällen und Überfällen werden unter anderem folgende Strassenverbindungen als gefährlich eingestuft:
- Nr. 15 (Region Sinaloa)
- Die Küstenstrasse im Westen von Manzanillo bis Huatulco
- Die Strasse von Iguala nach Ixtapa/Zihuatanejo (über Altamirano)
- Nr. 95D (Autopista del Sol) von Cuernavaca nach Acapulco
- Nr. 186: die Strecke von Villahermosa nach Chetumal im Südosten
Fahrzeuglenker, die in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt sind, können bis zum Abschluss der gerichtlichen Untersuchung inhaftiert werden.
Touristen ist jede politische Aktivität untersagt; meiden Sie deshalb Demonstrationen und politische Kundgebungen. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Haftstrafen bis zu 25 Jahren geahndet, Drogenhandel auch länger. Die Haftbedingungen sind schwierig: überfüllte Zellen, Gewalt unter den Insassen, schlechte hygienische Verhältnisse etc.
Gemäss mexikanischem Recht sind Frau und Mann einander gleichgestellt. Im Alltagsleben bestehen jedoch Unterschiede, die je nach Gesellschaftskreis und/oder Region mehr oder weniger akzentuiert sind. Frauen sollten dieser Tatsache Rechnung tragen, indem sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anpassen. Abseits der Badeorte kann freizügige Bekleidung unter Umständen als Provokation interpretiert werden.
Von den zahlreichen Vulkanen sind zur Zeit der Popocatepetl (ca. 60 km südöstlich der Hauptstadt) und der Colima (ca. 140 km südlich von Guadalajara) mehr oder weniger aktiv. Die unmittelbare Umgebung der beiden Vulkane ist deshalb nicht zugänglich.
Das ganze Land ist erdbebengefährdet. Das Merkblatt Erdbeben der Botschaft enthält weitere Angaben zu diesem Thema:
An der Atlantik- und der Pazifikküste können von Mai bis November Hurrikane auftreten. Im Extremfall können solche Stürme Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen und die Warnungen der Behörden.
Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, dann melden Sie sich möglich rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste schweizerische Vertretung.
Die medizinische Versorgung ist unterschiedlich. Europäischer Standard ist nur in den grossen Städten wie Mexiko City, Guadalajara und Monterrey gewährleistet, und dort vor allem in privaten Krankenhäusern. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten dort oder im Ausland behandelt werden (USA oder Schweiz).Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Tragen Sie immer eine Kopie des Passes und der Aufenthaltsdokumente auf sich, um sich bei den häufigen militärischen und polizeilichen Kontrollen ausweisen zu können.
Notruf Ministerium für Tourismus: 078 oder 01-800 987 8224
Mexiko City, Touristenpolizei (Agencias del Ministerio Público especializadas en Atención al Turista):
- Zona Rosa, Delegación Cuauhtémoc, Tel. 534 55 382
- Col. Polanco, Delegación Miguel Hidalgo, Tel. 553 17 449.
Bundesstaat Quintana Roo: Auskunft und Vermittlung zu den mexikanischen Behörden (Casas Consulares)
- Cancún, Tel. (998) 840 60 82
- Instituto de Planeación Municipal, Chetumal, Tel. (998) 127 24 12
- Dirección de Seguridad Pública Municipal, Playa del Carmen, Tel. (984) 877 3050
www.casaconsular.org
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


