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Visum für einen privaten Besuch
Folgende Unterlagen sind zwingend notwendig, um ein Visum für einen privaten Besuch zu beantragen.
Bevor Sie Ihr Antragsdossier zusammenstellen, lesen Sie bitte aufmerksam die
für alle Visa-Typen geltenden wichtigen Hinweise (Übersetzungen, Fotokopien, persönliche Vorsprache, etc.).
- Ausgefüllter (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch), datierter und eigenhändig unterschriebener Visumantrag.
- Gültiger Reisepass (mindestens dreimonatige Gültigkeitsfrist über die voraussichtliche Ausreise aus der Schweiz hinaus). Das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen.
- Kopie der ersten Pass-Seite (Foto und Name).
- Kopie jener Seiten mit von Drittstaaten gültigen erteilten Visa.
- Zwei Passfotos neueren Datums. Fotokopie kann nicht angenommen werden.
- Kinder : notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern.
- Einladungsschreiben im Original, ordnungsgemäss durch den Gastgeber in der Schweiz unterschrieben und datiert. Das Einladungsschreiben wird direkt an den/die Antragssteller/in (und nicht an die Botschaft) geschickt und enthält mindestens die folgenden Informationen:
a) Name(n), Vorname(n), Geburtsdatum(-daten) der eingeladenen Person(en);
b) Angabe zu Verwandtschafts- oder Bekanntschaftsgrad zum Gastgeber;
c) Zweck der Reise und Angabe der Dauer des/der geplanten Aufenthalte(s);
d) Bestätigung der Kostenübernahme für die Reise, Unterkunft, Verpflegung und eventuelle medizinische Versorgung. - Arbeitgeberbestätigung des ukrainischen Arbeitgebers mit Angaben über Dauer des Arbeitsverhältnisses, Höhe des Gehaltes und genau Angaben über die Dauer des bewilligten Urlaubes. Bei Privatunternehmern: Nachweis über die Registrierung des Unternehmens. Bei Schülern: Schulbestätigung. Bei Studenten: Studiumbestätigung. Bei Pensionierten: Pensionsnachweis.
- Arbeitsbuch im Original und Kopien der 1. Seite sowie der Seite mit dem neuesten Eintrag. Falls Original nicht zugänglich: Vom Arbeitgeber beglaubigte Kopien des Arbeitsbuches.
- Der Antragsteller meldet sich persönlich bei der Botschaft füllt das Visaformular aus und unterschreibt es. Die Hauptunterlagen (siehe oben) sind auch mitzubringen. Das Formular „Verpflichtungserklärung“ wird ihm ausgehändigt, und er leitet das Formular weiter an den Gastgeber in der Schweiz.
- Der Gastgeber (Garant) füllt diese Verpflichtungserklärung aus und unterzeichnet sie. Er leitet die Erklärung zur Kontrolle und Stellungnahme an die für seinen Wohnort zuständige kantonale oder kommunale Behörde weiter.
- Die oben genannte, zuständige Behörde muss danach das Formular überprüfen und ihren Entscheid im EVA-System (elektronisches System für die Bearbeitung der Visa) eingeben.
- Nach Bestätigung der Eingabe im System EVA durch die kompetente Behörde in der Schweiz, ist der Antragsteller gebeten, vor seiner Reise nach Kiew per E-Mail (oder allenfalls per Telefon) die Visastelle der Botschaft zu kontaktieren, mit Angabe des Vor- und Nachnamens und Geburtsdatum, um den Status seines elektronischen Gesuchs zu erfahren.
- Schliesslich muss der Antragsteller erneut auf der Botschaft vorsprechen – während den auf der Homepage aufgeführten Zeiten (siehe Visa / Terminvereinbarung und Bearbeitungsdauer der Visumanträge) - ausgestattet mit 1) seinen Pass, 2) der Bestätigung des Hin- und Rückfluges und 3) einer Kopie seiner Reiseversicherung (Achtung: nur Bestätigung oder Vertrag der Versicherung / Kopien von Rechnungen oder Quittungen werden nicht akzeptiert).
Die Bearbeitungszeit beträgt ungefähr 3-4 Wochen. Eine positive Stellungnahme der kantonalen Behörden zur Garantieerklärung verleiht keinen Anspruch auf die Visumerteilung.
Warnung
Diese Botschaft erhält regelmässig Beschwerden von Schweizer Staatsbürgern, die Opfer von Betrug durch junge ukrainische Frauen wurden. Das Betrugsschema ist wie folgt: Nach einer Kontaktaufnahme über Internet oder in einer Bar verlangen einige unehrliche junge Frauen unter Vorgabe falscher Tatsachen (Vorschuss für ein Flugticket, Vorbereitungen für einen Visumantrag, Unfall oder vorgetäuschte Krankheit, berufliche Probleme oder Tod eines nahen Verwandten) um eine finanzielle Hilfe. Nachdem das verlangte Geld bezahlt wurde beenden die jungen Frauen die Beziehung und „tauchen unter“.
Ab dem zweiten Besuch beim gleichen Gastgeber muss das Verfahren mit der Verpflichtungserklärung nicht mehr durchlaufen werden. Der Antragsteller bringt neben den oben erwähnten Unterlagen zusammen mit dem Antrag gleich folgende Unterlagen mit:
- Bestätigung einer international anerkannten Reiseversicherung (Unfall/Krankheit), die mind. 30'000 Euro abdeckt.
- Reservation eines Hin- und Rückfluges. Es wird lediglich eine bestätigte Reservation verlangt. Um unnötige Kosten zu vermeiden, beispielsweise im Falle einer Visumsverweigerung, empfiehlt die Botschaft, das definitive Flugticket erst dann zu kaufen, wenn der Pass mit dem erteilten Visum ausgehändigt wurde. Der Kauf eines definitiven Flugtickets ohne bereits erteiltes Visum geschieht auf eigene Verantwortung.
Visa-Antragsteller werden in der Nähe der Botschaft häufig von zweifelhaften Personen (in der Regel Männer zwischen 25 und 40 Jahren) angesprochen, die verschiedene „Dienstleistungen“ wie den Verkauf von Reisekrankenversicherungen, Übersetzungen, Geldwechsel, Organisation von Taxis oder Unterkünften zu stark überzogenen Tarifen anbieten. Einige dieser Personen schrecken sogar nicht davor zurück, sich fälschlicherweise als Angestellte oder von der Botschaft autorisierte Personen auszugeben.
Die Botschaft weist nachdrücklich darauf hin, dass die genannten Personen absolut keine Verbindung zur Botschaft haben und nicht im Auftrage oder mit dem Einverständnis der Botschaft handeln. Die Botschaft rät ihren Besuchern:
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Personen, die Sie ausserhalb des umzäunten Geländes der Botschaft mit "Dienstleistungsangeboten" ansprechen.
- Weisen Sie jegliche Angebote für Dienstleistungen zurück.
- Bereiten Sie Ihr Visumgesuch gemäss den Informationen auf der Webseite der Botschaft vor, bevor Sie zur Botschaft kommen.
- Verweigern Sie die Bezahlung von Geldbeträgen, die von irgendwelchen Personen von Ihnen im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Schaltern der Botschaft verlangt werden. Der Zugang zu den Schaltern der Botschaft ist, abgesehen von den Kosten für die Terminreservation des Call Center, in jedem Fall absolut kostenfrei.
