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Häufig gestellte Fragen

SCHWEIZER IN SCHWEDEN
SOZIALVERSICHERUNG
ZIVILSTAND
ALLGEMEINES
SCHWEIZER IN SCHWEDEN

 

- Wie finde ich eine Wohnung in Schweden?

Die Wohnungssuche in Schweden kann schwierig sein. Oftmals ist es einfacher eine Wohnung zu kaufen als zu mieten. Angefügt sind einige Links, die Ihnen bei der Wohnungssuche behilflich sein können:

- Wie lange ist mein Schweizer Fahrausweis in Schweden gültig?

Ihr Schweizer Fahrausweis ist in Schweden bis zu einem Jahr gültig. Falls Sie beabsichtigen, sich länger als ein Jahr in Schweden nieder zu lassen, ist es wichtig, dass Sie den Ausweis innerhalb von einem Jahr beim staatlichen Strassenamt („Vägverket“) gegen einen schwedischen Fahrausweis eintauschen. Weitere Informationen (auf schwedisch) finden Sie nachstehend:

- Was muss ich beim Verkauf meines Autos in Schweden beachten?
Ausführliche Informationen auf Schwedisch finden Sie über die folgende Webseite:

- Kann ich gleichzeitig die schwedische und schweizerische Nationalität besitzen?

Ja. Die Schweiz sowie Schweden erlauben das Doppelbürgerrecht. Weitere Informationen finden Sie über folgende Webseiten:

- Ich gebe meinen ausländischen Wohnsitz auf und kehre in die Schweiz zurück. Was muss ich unternehmen?

Ausführliche Informationen finden Sie über die folgende Webseite:

SOZIALVERSICHERUNG

 

- Wer ist für die Renteauszahlung der Auslandschweizer oder Ausländer zuständig, die in der Schweiz über mehr als ein Jahr Beiträge geleistet haben?

Die hier unten angeführte AHV-Stelle ist zuständig für sämtlichen Fragen betreffend die Renteauszahlung ins Ausland. Das gleiche gilt auch für verspätete Rentenzahlungen und Anträge. Rückfragen von Auslandschweizern sind an folgende Stelle zu richten: Schweizerische Ausgleichskasse SAK, Av. Edmond-Vaucher 18, Postfach 3100, 1211 Genf 2, Schweiz, Tel : +41(0)22 795 91 11, Fax : +41(0)22 795 97 05

- Bei welcher Stelle kann ich meine Renteauszahlung beanspruchen?

Bitte konsultieren Sie die folgenden Links und nehmen Sie mit den zuständigen Stellen direkt Kontakt auf:

 

- Wie kann ich meine Lebensbescheinigung beglaubigen lassen?

Für die jährliche Lebensbescheinigung bitten wir Sie, persönlich auf der Botschaft mit dem Lebensbescheinigungsformular und einem Ausweis vorzusprechen. Falls dies nicht möglich ist, kann das Skatteverket (Tel. 0771-567567) einen „personbevis“ auf Englisch ausstellen und Sie senden der Botschaft dieses Dokument zusammen mit dem Lebensbescheinigungsformular.

- Muss ich meine AHV-Rente in Schweden versteuern?

Die Besteuerung der Renten ist in den Artikeln 19 – 21 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Schweden und der Schweiz geregelt (Art. 21 für die AHV-Rente). Demzufolge muss die AHV-Rente im Wohnsitzland Schweden als Einkommen versteuert werden.

Für weitere Informationen ist das Skatteverket zu kontaktieren.

ZIVILSTAND

 

- Wir haben in Schweden geheiratet. Welche Unterlagen benötigen wir, damit die Heirat in der Schweiz registriert werden kann?

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der folgenden Webseite:

 

- Unser Kind ist in Schweden geboren und mindestens ein Elternteil ist Schweizer/In. Welche Unterlagen benötige ich, damit das Kind ebenfalls die schweizerische Staatsangehörigkeit erhält?

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der folgenden Webseite:
ALLGEMEINES

 

- Wo bestelle ich einen schweizerischen Strafregisterauszug?

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der folgenden Webseite: