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Regionales Konsularcenter Nordische Staaten
c/o Schweizerische Botschaft in Stockholm
Valhallavägen 64
Box 26143
S – 100 41 Stockholm

E-mail:  nordischestaaten@eda.admin.ch
Tel.: +46 8 676 79 00
Fax: +46 8 21 15 04

Helpline EDA als zentrale Anlaufstelle bei Fragen zu:

- Konsularischen Dienstleistungen
- Reishinweise
- Konsularischer Schutz
- Leben im Ausland

Homepage: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/dfa/orgcha/sectio/condir/sercit/hlplne.html Helpline EDA  
E-Mail:  helpline@eda.admin.ch  
Tel: +41 800 24 7 365
Fax: +41 31 322 78 66

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AHV/IV - Soliswiss

Lebensbescheinigung
Freiwillige AHV/IV - Allgemeines
Antrag für eine Rente der AHV/IV für Schweden
Antrag für eine Rente der AHV/IV für Dänemark
Antrag für eine Rente der AHV/IV für Norwegen
Antrag für eine Rente der AHV/IV für Finnland
Antrag für eine Rente der AHV/IV für Island
Weitere Informationen

Lebensbescheinigung


Grundsätzlich können Lebensbescheinigungen durch folgende Stellen bestätigt werden:

  • Gemeindebehörde des Wohnortes
  • Verbindungsbüro der lokalen Sozialversicherungsanstalt
  • Schweizerische Vertretung mit konsularischer Abteilung im Ausland
  • Ärzte, Altersheime, Krankenhäuser unter folgender Bedingung: obligatorisches medizinisches Zeugnis und nur für alleinstehende Bezüger, die nicht reisefähig sind

Bitte beachten Sie, dass die Schweizer Botschaften in Kopenhagen, Oslo und Helsinki keine Konsularabteilung und Publikumsschalter haben. Demensprechend sind die Lebensbescheinigungen immer bei den örtlichen Behörden und nicht bei der Botschaft zu bestätigen. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Regionale Konsularcenter Nordische Staaten in Stockholm.

Notare und die Polizei können ebenfalls bestätigen dass die Person lebt, aber sie können unter keinen Umständen den Zivilstand betätigen. Dementsprechend ist das Lebensbescheinigungsformular inkomplett.

Das Lebensbescheinigungsformular eines Schweizer Bürgers, das durch eine ermächtigte Behörde das Leben aber nicht den Zivilstand bestätigt, kann trotzdem akzeptiert werden, wenn der Zivilstand dem Matrikelregister der Schweizerischen Vertretung entspricht. In diesem Fall muss das Regionale Konsularcenter Nordische Staaten in Stockholm das Formular zusätzlich unterzeichnen. 

Hier finden Sie die Behörden, welche in den nordischen Staaten für Ihre Lebensbescheiniugung zuständig sind.


Freiwillige AHV/IV - Allgemeines


Die schweizerische Ausgleichskasse und die IV-Stelle für Versicherte im Ausland, Einheiten der Zentralen Ausgleichsstelle, sind die für die Durchführung der freiwilligen AHV/IV zuständigen Organe.

Für nähere Angaben betreffend Beiträge, wenden Sie sich bitte an:

Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Freiwillige Versicherung-Beiträge
Avenue Edmond-Vaucher 18
Case postale 3100, 1211 Genf 2
Tel. +41 (0)22 795 91 11
Fax +41 (0)22 795 98 55
 csc-af@zas.admin.ch

Für nähere Angaben betreffend AHV-Leistungen, wenden Sie sich bitte an:

Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Freiwillige Versicherung-Leistungen
Avenue Edmond-Vaucher 18
Case postale 3100, 1211 Genf 2
Tel. +41 (0)22 795 91 11
Fax +41 (0)22 795 97 03
 sedmaster@zas.admin.ch

Für nähere Angaben betreffend IV-Leistungen, wenden Sie sich bitte an:

Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland IVST
Avenue Edmond-Vaucher 18
Case postale 3100, 1211 Genf 2
Tel. +41 (0)22 795 91 11
Fax +41 (0)22 795 99 50
 OAIE@zas.admin.ch


Antrag für eine Rente der AHV/IV für Schweden


In Schweden wohnhafte Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger sowie Ausländerinnen und Ausländer müssen den Antrag für eine Rente der schweizerischen AHV/IV-Versicherung über die schwedische Verbindungsstelle einreichen. Wenden Sie sich bitte direkt an die für Ihren Wohnort zuständige Versicherungskasse „Försakringskassa“.
http://www.forsakringskassan.se/ www.forsakringskassan.se

Antrag für eine Rente der AHV/IV für Dänemark


In Dänemark wohnhafte Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger sowie Ausländerinnen und Ausländer müssen den Antrag für eine Rente der schweizerischen AHV/IV-Versicherung über die dänische Verbindungsstelle einreichen: 

Pensionsstyrelse
Landemærket 11
1119 København
http://www.penst.dk/ www.penst.dk

Antrag für eine Rente der AHV/IV für Norwegen


In Norwegen wohnhafte Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger sowie Ausländerinnen und Ausländer müssen den Antrag für eine Rente der schweizerischen AHV/IV-Versicherung über die norwegischeVerbindungsstelle einreichen : 

NAV Utland-kontorinformasjon
Langkaia 1, 0150 Oslo
Tel.: 23 31 13 00
Fax: 23 31 13 01
E-mail:  nav.utland@nav.no
http://www.nav.no/ www.NAV.no

Antrag für eine Rente der AHV/IV für Finnland


In Finnland wohnhafte Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger sowie Ausländerinnen und Ausländer müssen den Antrag für eine Rente der schweizerischen AHV/IV-Versicherung über die dänische Verbindungsstelle einreichen:

Eläketurvakeskus
Internationale Anträge
Tel +358 10 751 42 18
e-mail:  um-elakeasiat@etk.fi
http://www.etk.fi/ www.etk.fi  

Antrag für eine Rente der AHV/IV für Island


In Island wohnhafte Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger sowie Ausländerinnen und Ausländer müssen den Antrag für eine Rente der schweizerischen AHV/IV-Versicherung über isländische Verbindungsstelle einreichen :

Alþjóðadeild Tryggingastofnunar ríkisins
(Auslandsabteilung der staatlichen Sozialversicherungsanstalt)
Laugavegi 114-116
150 Rezkjavík
http://www.tr.is/ www.tr.is