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Heirat in Dänemark
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Dänemark hat nach wie vor den Ruf eines „Heiratsparadieses“. Jedes Jahr lassen sich eine grosse Anzahl Paare trauen, ohne dass einer der Partner die dänische Staatsangehörigkeit oder hier seinen legalen Wohnsitz hat.
Um eine in Dänemark geschlossene Ehe in den schweizerischen Familienregistern registrieren zu können, werden die gleichen Dokumente im Original benötigt, wie sie die schweizerischen Zivilstandsämter bei einer Eheschliessung in der Schweiz verlangen. Diese Original-Urkunden müssen dem Regionalen Konsularcenter in Stockholm eingereicht werden. Die beglaubigten und übersetzten Urkunden werden anschliessend der Aufsichtsbehörde über das Zivilstandswesen des schweizerischen Heimatkantons übermittelt.
Zur Registrierung der Ehe in den schweizerischen Zivilstandsregistern sind diesem Regionalen Konsularcenter folgende Dokumente im Original einzureichen:
- Heiratsurkunde (vielsattest) oder Bestätigung der Registrierung der Partnerschaft.
- Formular „Fragebogen betreffend Heirat“ - hier unten aufgeführt.
Fragebogen betreffend Heirat (8 Kb, pdf)
Für den/die Schweizer Partner/in:
- Kopie des Passes oder der Identitätskarte.
Für den/die ausländische/n Partner/in:
- Geburtsurkunde mit Angaben der Namen des Kindes sowie der Eltern (für dänische Staatsangehörige: Fødsels- og Dåbsattest).
- Wohnsitzbescheinigung vor der Heirat (in Dänemark: Bopælsattest mit Zusatzvermerk punkto Zivilstand und Nationalität vor der Heirat).
- Dokument, das den Zivilstand des ausländischen Partners vor der Trauung belegt (in Dänemark: nur falls Bopælsattest mit Zusatzvermerk nicht beschafft werden kann).
- Falls geschieden oder verwitwet: Scheidungsurteil (skilsmissebevilling) oder Todesurkunde (døds- og begravelsesattest).
- Gegebenenfalls Bescheinigung über Namensänderung (Attestation af Navneændring).
- Passkopie (Seiten mir persönlichen Daten).
Die Dokumente des ausländischen Partners, welche weder in der Schweiz noch in Dänemark ausgestellt wurden, werden an das zuständige Regionale Konsularcenter oder Generalkonsulat zur Übersetzung und Beglaubigung geschickt. In einigen Ländern können diese Urkunden erst beglaubigt werden, wenn die Echtheit vorgängig überprüft wurde. Dieses Verfahren kann zusätzliche Kosten verursachen. Die Beschaffung weiterer Unterlagen kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.
Die Anerkennung und Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe in der Schweiz kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Der ausländische Ehepartner, der noch über keinen Aufenthaltsstatus verfügt, kann vor Abschluss dieses Verfahrens keinen Wohnsitz in der Schweiz nehmen.
