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Zivilstand für in Dänemark lebende SchweizerInnen
Bitte melden Sie diesem Regionalen Konsularcenter folgende amtliche Zivilstandsänderungen raschmöglichst:
- Geburt
- Heirat/Partnerschaft
- Scheidung
- Tod
- Namensänderung
Um sicher zu sein, welche Dokumente Sie dem Regionalen Konsularcenter übermitteln müssen, konsultieren Sie bitte die Liste „Zivilstandsänderungen“, in diesem Abschnitt weiter unten aufgeführt.
Die Dokumente werden in die Schweiz geschickt und ins Zivilstandsregister Ihrer Heimatgemeinde eingetragen. Neue Ausweispapiere können grundsätzlich erst nach erfolgter Eintragungsbestätigung Ihrer Heimatgemeinde bestellt werden. Sie müssen mit einer Wartezeit von 1 bis 3 Monaten rechnen.
Bei allen Dokumenten muss es sich um neu ausgestellte Originale (nicht älter als 6 Monate) handeln.
Bitte senden Sie ebenfalls diesem Regionalen Konsularcenter Ihr Familienbüchlein, falls Sie die Änderungen darin eingetragen haben möchten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an dieses Regionales Konsularcenter.
Merkblatt: Zivilstandsänderungen (15 Kb, pdf)
Die Verlobten, Schweizer oder Ausländer, mit Wohnsitz in Dänemark, auf den Färöer-Inseln oder in Grönland, die in der Schweiz heiraten möchten, müssen ein "Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung" bei dem Regionalen Konsularcenter in Stockholm einreichen.
Für die Vorbereitung einer registrierten Partnerschaft, in der Schweiz seit 1. Januar 2007 möglich, gelten die gleichen Bedingungen wie für eine Ehe.
Für weitere Auskünfte konsultieren Sie bitte das Merkblatt "Heiratvorbereitung in der Schweiz" hier unten aufgeführt.
Merkblatt: Heiratsvorbereitung in der Schweiz (13 Kb, pdf)
Merkblatt: Heiratsvorbereitung in der Schweiz (en) (13 Kb, pdf)
Die zuständigen lokalen Zivilstandsbehörden oder die dänsiche Vertretungen in der Schweiz geben grundsätzlich Auskünfte über die Voraussetzungen für eine Trauung/Partnerschaft in Dänemark, Färöer-Inseln oder Grönland.
Denken Sie bitte daran, die erforderlichen Dokumente nach der Heirat diesem Regionalen Konsularcenter zukommen zu lassen, damit die Eintragungen in den Zivilstandsregistern der Schweiz vorgenommen werden können.
Sind Sie Schweizer(in) und in der Schweiz wohnhaft, kommt das schweizerische Namensrecht zur Anwendung.
Sind Sie Schweizer(in) und in Dänemark, auf den Färöer-Inseln oder in Grönland wohnhaft, kommt das entsprechende Namensrecht Ihres Domizilstaates zur Anwendung. Besitzen Sie nur die schweizerische Staatsangehörigkeit, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Namen nach schweizerischem Recht zu wählen. Die nötigen Formulare sind bei diesem Regionalen Konsularcenter erhältlich. In der Schweiz wird allenfalls der zuständige Kanton entscheiden.
Bitte informieren Sie sich über die Wahlmöglichkeiten für den Familiennamen nach der Heirat „Namensführung nach der Heirat“, hier unten aufgeführt.
Namensführung nach der Heirat (31 Kb, pdf)
Namensführung nach der Heirat (en) (65 Kb, pdf)
Bitte folgende Seite anklicken:
Heirat in Dänemark
Wie werden oder bleiben Ihre Kinder Schweizer? (12 Kb, pdf)
Fragebogen - Heirat (8 Kb, pdf)
Fragebogen - Scheidung (103 Kb, doc)
Eidg. Amt für Zivilstandswesen
