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Stimm- und Wahlrecht der Auslandschweizer
Als Auslandschweizer/in haben Sie die Möglichkeit, Ihren Stimm- und Wahlrecht auf eidgenössischer Ebene entweder in einer Ihrer Heimat- oder früheren Wohnsitzgemeinden auszuüben (persönlich oder brieflich). Sie können auch eidgenössische Initiativ- und Referendumsbegehren unterzeichnen. Die Kantone können die Ausübung der politischen Rechte der Auslandschweizer und die Führung der entsprechenden Stimmregister auf eine oder mehrere bestimmte Gemeinden beschränken. Für die politischen Rechte in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten, insbesondere für die Teilnahme an der Wahl des Ständerates, bleibt das kantonale Recht vorbehalten.
Ihre Stimme als Vertreter der „Fünften Schweiz“ zählt. Schreiben Sie sich ein, indem Sie das Formular ausfüllen und an die Botschaft senden.
Ihre Stimme als Vertreter der „Fünften Schweiz“ zählt. Schreiben Sie sich ein, indem Sie das Formular ausfüllen und an die Botschaft senden.
