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Zivilstandsangelegenheiten
Damit das Familienregister stets auf dem neuesten Stand ist, müssen die Schweizer Behörden über jegliche Änderungen des Zivilstandes (Geburt, Heirat, Tod, Scheidung) von Schweizer Bürgern informiert werden.
Die Rolle der Schweizerischen Vertretungen im Ausland ist es, diese Zivilstandsänderungen von Schweizer Bürgern, welche im Ausland stattgefunden haben, an die Schweizerischen Behörden weiterzuleiten, damit diese im Familienregister eingetragen werden können.
Schweizer Bürger werden deshalb gebeten, die dazu notwendigen Dokumente bei dieser Botschaft einzureichen (siehe entsprechende Informationsblätter rechts).
