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Visum für medizinische Behandlung (Schengen Visum, Typ C)
Achtung: für jeden Gesuchsteller wird ein komplettes Antragsdossier benötigt (gilt auch für Kinder).
Für Personen, die sich einer medizinischen Behandlung oder einer medizinischen Beratung unterziehen.
Benötigte Dokumente für den Patienten:
- Ein vollständig (in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch) ausgefülltes und durch den/die Antragsteller/in persönlich unterschriebenes Visumantragsformular "Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums" (siehe "Visa-Formulare / Anforderungen an Fotos" auf dieser Website)
- Reisepass, der mindestens drei Monate über den Termin der Wiederausreise aus dem Schengenraum hinaus gültig ist und mindestens zwei leere Seiten aufweist
- Kopie des Reisepasses (Seiten mit Foto, Personalien und Unterschrift)
- Falls vorhanden; Kopien der letzten zwei Schengenvisa
- 2 identische, schengenkonforme Passfotos neueren Datums; eines auf den Visumantrag aufgeklebt, das zweite beigelegt (siehe "Visa-Formulare / Anforderungen an Fotos" auf dieser Website)
- Eine für die gesamte Dauer des Aufenthaltes und für den Schengenraum gültige Unfall- resp. Krankenversicherung (nur Kopie). Die Versicherung muss eine Mindestdeckung von EUR 30'000.00 aufweisen.
- Arbeitsbestätigung (Schreiben des Arbeitgebers) und Nachweis eines Einkommens (Lohnabrechung oder Gehaltsbestätigung); für Studenten: Studentenausweis (Original und Kopie)
- Kopie der Einladung (gut lesbar) der Klinik oder des Krankenhauses mit Unterschrift des Arztes und der Bestätigung der Anzahlung oder des Gelddepots
- Bankauszug, der die Kontobewegungen der letzten drei Monate dokumentiert oder einen Saldobestätigungsbrief der Bank
- Nachweis über das Verkehrsmittel für Hin- und Rückreise (z.B. Reservationsbestätigung, nur Kopie)
Für Kinder unter 18 Jahren:
Zusätzlich: - Geburtsurkunde - Original und Kopie - beglaubigt und übersetzt (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch)
- Falls das Kind alleine und/oder nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils reist: notariell beurkundete Reisebewilligung der Eltern, übersetzt (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch - Original und Kopie)
Für Kinder, die im Pass der Eltern eingetragen sind:
- Ein vollständig ausgefülltes Visumantragsformular "Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums" mit Unterschrift des Elternteils, in dessen Pass das Kind eingetragen ist
- 2 identische, schengenkonforme Passfotos neueren Datums (ein Foto auf das Antragsformular aufgeklebt, das zweite angeheftet. Siehe "Visa-Formulare / Anforderungen an Fotos" auf dieser Website)
- Kopie des Passes des Elternteils, der mit dem Kind reist und in dessen Pass das Kind eingetragen ist (Seiten mit Foto, Personalien und Unterschrift)
- Kopie der Seite des Passes mit dem Kindereintrag
- Beglaubigte und übersetzte Kopie der Geburtsurkunde (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch)
- Eine für die gesamte Dauer des Aufenthaltes und für den Schengenraum gültige Unfall- resp. Krankenversicherung (nur Kopie). Die Versicherung muss eine Mindestdeckung von EUR 30'000.00 aufweisen.
Die Bearbeitungszeit für einen Visumantrag beträgt mindestens drei Arbeitstage nach Abgabe (Abgabetag nicht eingerechnet) des Antragsformulares und Bezahlung der Visagebühr.
Benötigte Dokumente für die Begleitperson:
- Ein vollständig (in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch) ausgefülltes und durch den/die Antragsteller/in persönlich unterschriebenes Visumantragsformular "Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums" (siehe "Visa-Formulare / Anforderungen an Fotos" auf dieser Website)
- Reisepass, der mindestens drei Monate über den Termin der Wiederausreise aus dem Schengenraum hinaus gültig ist und mindestens zwei leere Seiten aufweist
- Kopie des Reisepasses (Seiten mit Foto, Personalien und Unterschrift)
- Falls vorhanden; Kopien der letzten zwei Schengenvisa
- 2 identische, schengenkonforme Passfotos neueren Datums; eines auf den Visumantrag aufgeklebt, das zweite beigelegt (siehe "Visa-Formulare / Anforderungen an Fotos" auf dieser Website)
- Eine für die gesamte Dauer des Aufenthaltes und für den Schengenraum gültige Unfall- resp. Krankenversicherung (nur Kopie). Die Versicherung muss eine Mindestdeckung von EUR 30'000.00 aufweisen.
- Arbeitsbestätigung (Schreiben des Arbeitgebers) und Nachweis eines Einkommens (Lohnabrechnung oder Gehaltsbestätigung); für Studenten: Studentenausweis (Original und Kopie)
- Kopie der Einladung (gut lesbar) der Klinik oder des Krankenhauses mit Unterschrift des Arztes
- Bestätigte Hotelreservation sowie Nachweis der Vorauszahlung
- Nachweis über das Verkehrsmittel für Hin- und Rückreise (z.B. Reservationsbestätigung, nur Kopie)
Für Kinder unter 18 Jahren:
Zusätzlich: - Geburtsurkunde - Original und Kopie - beglaubigt und übersetzt (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch)
- Falls das Kind alleine und/oder nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils reist: notariell beurkundete Reisebewilligung der Eltern, übersetzt (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch - Original und Kopie)
Für Kinder, die im Pass der Eltern eingetragen sind:
- Ein vollständig ausgefülltes Visumantragsformular "Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums" mit Unterschrift des Elternteils, in dessen Pass das Kind eingetragen ist
- 2 identische, schengenkonforme Passfotos neueren Datums (ein Foto auf das Antragsformular aufgeklebt, das zweite angeheftet. Siehe "Visa-Formulare / Anforderungen an Fotos" auf dieser Website)
- Kopie des Passes des Elternteils, der mit dem Kind reist und in dessen Pass das Kind eingetragen ist (Seiten mit Foto, Personalien und Unterschrift)
- Kopie der Seite des Passes mit dem Kindereintrag
- Beglaubigte und übersetzte Kopie der Geburtsurkunde (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch)
- Eine für die gesamte Dauer des Aufenthaltes und für den Schengenraum gültige Unfall- resp. Krankenversicherung (nur Kopie). Die Versicherung muss eine Mindestdeckung von EUR 30'000.00 aufweisen.
Die Bearbeitungszeit für einen Visumantrag beträgt mindestens drei Arbeitstage nach Abgabe (Abgabetag nicht eingerechnet) des Antragsformulares und Bezahlung der Visagebühr.
Visen für Personen, die aus medizinischen Gründen in die Schweiz reisen wollen und Visen für eventuell mitreisende Begleitpersonen sind persönlich zu beantragen. Die Gesuche können auch durch ein bei der schweizerischen Botschaft/dem schweizerischen Generalkonsulat akkreditiertes Reisebüro oder durch enge Familienangehörige (Ehepartner/in, Mutter, Vater, Tochter, Sohn). Bei Abgabe der Unterlagen durch enge Familienangehörige muss diese Person den Verwandtschaftsnachweis erbringen (durch Kopie der Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde: keine notarielle Beglaubigung oder Übersetzung notwendig) und sich ausweisen können.
Die schweizerische Botschaft/das schweizerische Generalkonsulat behält sich das Recht vor:
- weitere, zusätzliche Dokumente zu verlangen,
- den Visumantrag zum Entscheid der zuständigen Schweizer Behörde zu übermitteln,
- den/die Antragsteller/in zu einem persönlichen Gespräch vorzuladen.
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