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Reiseversicherung

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Visum für Personen mit Wohnsitz in der Russischen Föderation und der Republik Belarus (Weissrussland)

Generelle Einreiseinformationen und der allgemeine Teil der Weisungen VGK (Visa und Grenzkontrolle) können auf der Website des Bundesamtes für Migration (BFM) abgerufen werden (siehe Link in der Linkbox auf der rechten Seite).

Auf unserer Website finden Sie Informationen über den Erhalt eines Visums bei der schweizerischen Botschaft in Moskau oder beim schweizerischen Generalkonsulat in St. Petersburg für Personen mit Wohnsitz in der Russischen Föderation und der Republik Belarus (Weissrussland).

Am 01. Februar 2011 ist das Visaerleichterungsabkommen zwischen der Schweiz und der Russischen Föderation in Kraft getreten. Es betrifft ausschliesslich Schengen Visa. Die Erleichterungen umfassen unter anderem die folgenden Punkte (Aufzählung nicht abschliessend):

  • Inhaber von russischen Diplomatenpässen sind neu von der Visumpflicht befreit
  • Die Bearbeitungsgebühr für Visumanträge beträgt EUR 35.00 (nur für Antragssteller aus Ländern mit denen die Schweiz ein entsprechendes Abkommen abgeschlossen hat: Russische Föderation, Moldawien/Moldova, Serbien sowie Bosnien-Herzegowina)
  • Bestimmte Personenkategorien werden von der Bearbeitungsgebühr befreit
  • Für bestimmte Personenkategorien werden Mehrfachvisum mit einer Gültigkeitdauer von bis zu maximal 5 Jahren ausgestellt
  • Für bestimmte Personenkategorien werden Mehrfachvisum mit einer Gültigkeitsdauer von 2 bis 5 Jahren ausgestellt, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind
  • Bei Verlust oder Diebstahl des Reisedokuments mit Visa während des Aufenthalts in der Schweiz berechtigt ein durch die Botschaft oder ein Konsulat der Russischen Föderation in der Schweiz ausgestellter Identitätsausweis oder eine andere Genehmigung ohne (neues) Visum zur Ausreise. Voraussetzung: das Dokument muss zum Grenzübertritt berechtigen

Den Abkommenstext ist auf der Webseite des Bundesamtes für Migration (BFM) einsehbar (siehe Link in der Linkbox auf der rechten Seite).

Zuständige Vertretung: Schweizerische Botschaft in Moskau

Personen mit Wohnsitz in der Russischen Föderation (mit Ausnahme der nordwestlichen Region) beantragen ihr Visum bei der schweizerischen Botschaft in Moskau (siehe Link).

Visumanträge werden nur mit Terminvereinbarung akzeptiert.

Call Center
Für Termine und weitere Informationen rufen Sie bitte das Call Center unter den folgenden Nummern an: +7 495 641 38 89 oder +7 495 974 24 59. Das Call Center ist von Montag bis Freitag von 09.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Bitte beachten Sie, dass der Anruf RUR 115.00 pro Minute kostet und Ihnen durch das Call Center in Rechnung gestellt wird (die Mindestgebühr beträgt RUR 230.00). Die Bezahlung dieser Gebühren erfolgt entweder via Kreditkarte oder über einen so genannten Qiwi-Terminal (öffentliche Bezahlautomaten in Russland).

Visaabteilung
Antragssteller können Termine ebenfalls direkt mit der Visaabteilung vereinbaren; entweder durch persönliche Vorsprache von Montag - Freitag, 11.15 bis 11.45 Uhr (gleichzeitige Abgabe des Antrags nicht möglich) oder per Fax an die Nummer +7 495 225 88 36, unter Angabe von Name, Vorname, Anzahl einzureichende Gesuche sowie Telefonnummer und Emailadresse für die Bestätigung eines Termins. Die Vergabe erfolgt gemäss Verfügbarkeit, es kann deshalb zu längeren Wartezeiten kommen. 

Verarbeitete Visen werden normalerweise nach drei Arbeitstagen (Abgabetag nicht eingerechnet) nach Bezahlung der entsprechenden Visagebühr zwischen 14.00 und 15.00 Uhr (Montag - Freitag, ausgenommen Feiertage) ausgehändigt. Fehlende Unterlagen, die Notwendigkeit eines Interviews oder interne Konsulationen verzögern die Bearbeitung. Um rechtzeitige Abgabe der Unterlagen wird deshalb gebeten. 

Visum-Antragsteller, die von einer internationalen Organisation eingeladen werden (siehe Link unten) können Ihre Dokumente ohne Terminvereinbarung an jedem Arbeitstag zwischen 14.00 und 15.00 Uhr (Montag - Freitag, ausgenommen Feiertage) unterbreiten.


Republik Belarus (Weissrussland); neu/gültig ab 25. Mai 2010


Visumsgesuche für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten
(Kurzaufenthalt, Schengen Visum, Typ C: Tourismus, Besuch, geschäftliche Besprechungen, medizinische Behandlung, Studienaufenthalt von weniger als 3 Monaten Dauer) müssen bei der ungarischen Botschaft in Minsk (Republik Belarus) eingereicht werden (siehe Link), welche die Schweiz in Visanangelegenheiten in den erwähnten Kategorien vor Ort vertritt:

Botschaft der Republik Ungarn
Konsular- & Visaabteilung
Ul. Platonova 1/b
220034 Minsk

Tel.: +375 17 233 94 16
Fax: +375 17 233 94 17
E-Mail:  visa.msk@kum.hu

http://www.mfa.gov.hu/kulkepviselet/BY/en/mainpage.htm Botschaft der Republik Ungarn in Minsk (en, hu, ru)

Personen mit Wohnsitz in der Republik Belarus, die sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten wollen (Studium, Wohnsitznahme, Familiennachzug oder Heirat in der Schweiz mit anschliessender Wohnsitznahme - Visum Kategorie D) oder beabsichtigen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (auch bei einem Aufenthalt von weniger als 3 Monaten), müssen das Visum bei der schweizerischen Botschaft in Moskau beantragen.


Zuständige Vertretung: Schweizerisches Generalkonsulat in St. Petersburg

Personen, die im Nordwesten der Russischen Föderation (Republiken Karelien und Komi, Autonomer Bezirk der Nenzen sowie die Gebiete Archangelsk, Vologda, Kaliningrad, Leningrad, Murmansk, Nowgorod, Pskov und die Stadt St. Petersburg) ihren Wohnsitz haben, wenden sich mit ihrem Visumantrag an das schweizerische Generalkonsulat in St. Petersburg (siehe Link).

Visumanträge werden nur mit Terminvereinbarung akzeptiert.

Call Center
Für Termine und weitere Informationen rufen Sie bitte das Call Center unter der folgenden Nummer an: +7 812 336 57 77. Das Call Center ist von Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Bitte beachten Sie, dass der Anruf RUR 115.00 pro Minute kostet und Ihnen durch das Call Center in Rechnung gestellt wird (die Mindestgebühr beträgt RUR 230.00). Die Bezahlung dieser Gebühren erfolgt entweder via Kreditkarte oder über einen so genannten Qiwi-Terminal (öffentliche Bezahlautomaten in Russland).

Visaabteilung
Antragsteller können Termine ebenfalls direkt beim Generalkonsulat durch persönliche Vorsprache von Montag - Donnerstag, 15.00 bis 15.30 Uhr, vereinbaren (gleichzeitige Abgabe des Antrags nicht möglich).

Die Reisepässe werden normalerweise nach drei Arbeitstagen ausgehändigt.