Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten

Navigation

Hauptnavigation

Subnavigation

Weitere Informationen

Schnellsuche

E-Mail

Botschaft in Moskau
 mos.vertretung@eda.admin.ch

Generalkonsulat in St. Petersburg
 stp.vertretung@eda.admin.ch

Sie befinden sich hier:

Wahl- und Stimmrecht

Jede volljährige Person mit Schweizer Bürgerrecht, die bei einer Schweizer Vertretung immatrikuliert ist,  kann ihre politischen Rechte über den Korrespondenzweg ausüben (für Informationen über die Immatrikulation folgen Sie bitte dem Link in der Link-Box auf der rechten Seite dieser Webseite). Im Zuge der Immatrikulation kann die Heimatgemeinde oder eine der vorherigen Wohngemeinden als Stimmgemeinde ausgewählt werden. Die ausgesuchte Stimmgemeinde wird die Aufnahme ins Stimmregister sodann schriftlich bestätigen. 

Personen mit Schweizer Bürgerrecht, welche eine eidgenössische Petition unterzeichnen möchten, können die Unterlagen direkt beim betreffenden Initiativ- resp. Referendumskomitee beziehen.

Wichtige Information

In gewissen Staaten kann die Teilnahme am politischen Leben eines anderen Staates Sanktionen, bei Doppelbürgern sogar den Verlust der anderen Staatsbürgerschaft nach sich ziehen. Die zuständigen Behörden Ihres Gastlandes können Ihnen die notwendigen Auskünfte erteilen.



Zurück zur Seite «Leben in der Russischen Föderation»