Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten

Navigation

Hauptnavigation

Subnavigation

Weitere Informationen

Schnellsuche

Kontakt

Regionales Konsularcenter Südosteuropa
c/o Schweizerische Botschaft Bukarest
Str. Grigore Alexandrescu 16-20
4. Stock
010626 Bukarest, Rumänien

Tel.: +40 (0)21 206 16 00
Fax: +40 (0)21 206 16 20
E-Mail:  suedosteuropa@eda.admin.ch

Sie befinden sich hier:

Einreise in die Schweiz für in Rumänien lebende Personen

Willkommen in der Schweiz!
Einreisebestimmungen für rumänischen Staatsbürger
Beitritt Schweiz zum Schengen-Assoziierungsabkommen
Einreisebestimmungen für Ausländer mit Wohnsitz in Rumänien
Weitere Auskünfte betreffend Visum und Reisen

Willkommen in der Schweiz!

Es freut uns, dass Sie unser Land besuchen möchten. Bitte beachten Sie die gültigen Einreisevorschriften. Auf diesen Seiten finden Sie alle notwendigen Informationen. Sollten Sie noch Fragen haben, so stehen Ihnen selbstverständlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Regionales Konsularcenter gerne für Auskünfte zur Verfügung.


Einreisebestimmungen für rumänischen Staatsbürger

Das Protokoll II zum Freizügigkeitsabkommen trat definitiv am 1. Juni 2009 in Kraft. Diese Regelungen betreffen Rumänien und Bulgarien. 

Mit Inkrafttreten des Protokolls II können Staatsangehörige von Rumänien und Bulgarien visumfrei in die Schweiz einreisen und sich bis zu 3 Monaten dort aufhalten. Für Aufenthalte über drei Monate ist immer eine Kurzaufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsbewilligung erforderlich, die bei der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde beantragt werden muss. Für die Einreise genügt in jedem Fall ein gültiger Reisepass oder Identitätskarte. 

Bulgarische und rumänische Staatsangehörige benötigen im Fall eines Stellenantritts vom ersten Arbeitstag an eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung, selbst wenn sie eine Erwerbstätigkeit von weniger als drei Monaten ausüben wollen. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz und die Erbringung von Dienstleistungen sieht das Protokoll II Übergangsbestimmungen vor.


Beitritt Schweiz zum Schengen-Assoziierungsabkommen

Am 12. Dezember 2008 ist die Schweiz dem Schengen-Assoziierungsabkommen beigetreten. Seither berechtigen Schengenvisa grundsätzlich auch zur Einreise in die Schweiz und die schweizerischen Visumsbehörden, d.h. auch das Regionale Konsularcenter, stellen Schengenvisa aus. Es gilt jedoch zu beachten, dass die territoriale Gültigkeit eines Visums von der ausstellenden Behörde eingeschränkt werden kann. Das bedeutet, dass einzelne Länder von der Gültigkeit eines Schengen-Visums ausgenommen werden können. Solche Einschränkungen sind auf der Visumsvignette ersichtlich.


Einreisebestimmungen für Ausländer mit Wohnsitz in Rumänien

Ausländer mit Wohnsitz in Rumänien können bei Bedarf ein Visum bei dem Regionales Konsularcenter in Bukarest erhalten. Bei den Links können Sie herausfinden, ob Sie überhaupt ein solches benötigen. Es kann 24 Stunden bis zu 10 Tage dauern bis das Visum ausgestellt werden kann. 

Der Visumantrag muss persönlich bei dem Regionales Konsularcenter eingereicht werden. Nachdem das Visum ausgestellt ist, kann der Pass durch Sie oder durch eine dritte Person abgeholt werden. Eine Zustellung mit der Post ist leider nicht möglich.


Weitere Auskünfte betreffend Visum und Reisen

Weitere Informationen und Auskünfte können Sie auch beim Bundesamt für Migration (BFM) erhalten:

Bundesamt für Migration
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
Tel.: +41 (0)31 325 11 11
Fax: +41 (0)31 325 93 79
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home.html Bundesamt für Migration (BFM)


Zurück zur Seite «Visa»