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Reisehinweise Polen

Letzte Aktualisierung: 21.05.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Aktuelles
Grundsätzliche Einschätzung
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Gesundheit

Nützliche Adressen



Aktuelles

Vom 8. Juni bis 1. Juli 2012 findet in Polen und der Ukraine die Fussball-Europameisterschaft (EURO 2012) statt.

Auf den folgenden Internet-Seite finden Sie nützliche Informationen zu diesem Ereignis:.
  • UEFA Fussball-EM

  • PL 2012


  • Das EDA übernimmt keine Verantwortung für auf externen Internet-Seiten publizierte Informationen.

    Einreise: Das EDA gibt die folgenden Angaben informationshalber und ohne Gewähr ab: Schweizer Staatsangehörige können grundsätzlich mit einer gültigen Identitätskarte oder einem gültigen Reisepass nach Polen einreisen. Die Reisedokumente müssen mindestens bis zum Tag der geplanten Ausreise gültig sein.
    Für eine allfällige Weiterreise in die Ukraine wird ein gültiger Reisepass benötigt. Die ID-Karte reicht dazu nicht aus.
    Zuständig für Auskünfte über die Einreisevorschriften sind die Botschaften der Zielländer. Wenden Sie sich deshalb an die Botschaft der Republik Polen in Bern für verbindliche Auskünfte über die anerkannten Reisedokumente für Personen sowie Fahrzeuge, falls Sie die Anreise per Fahrzeug planen.
  • Botschaft der Republik Polen in Bern
  • Polen wird während der EURO vermehrte Kontrollen an den Schengen-Innengrenzen vornehmen, insbesondere auch an den Flughäfen

    Gesundheit: Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse ab, ob diese Behandlungskosten im Ausland (Polen, ev. Polen und Ukraine) sowie eine medizinisch bedingte Rückführung deckt. Wenn nicht, schliessen Sie eine entsprechende Versicherung ab.

    Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist untersagt (siehe auch Kapitel Besondere rechtliche Bestimmungen). Ausgenommen davon sind Gaststätten sowie die speziell gekennzeichneten Fanzonen und die Fussball-Stadien.

    Grundsätzliche Einschätzung
    Die politische Lage ist stabil.

    Kriminalität

    Taschen- und Entreissdiebstähle sind relativ häufig. Seien Sie in Bussen, Zügen und Bahnhöfen besonders vorsichtig. Autodiebstähle sind ebenfalls verbreitet. Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

    • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
    • Nehmen Sie Taxis an den offiziellen Standorten oder bestellen Sie ein Taxi per Telefon.
    • Benutzen Sie bewachte Parkplätze und sichern Sie das Auto möglichst mit einer Wegfahrsperre oder einem Alarmsystem. Nehmen Sie das Autoradio aus dem geparkten Wagen.
    • Um Autos zu stehlen, werden mitunter leichte Auffahrkollisionen vor Ampeln oder Hilfsbereitschaft  vorgetäuscht (z.B. Anzeige eines Schadens am Fahrzeug). Steigen Sie in einem solchen Fall nicht aus und fahren Sie weiter.
    Verkehr und Infrastruktur

    Der oft schlechte Strassenzustand, überhöhte Geschwindigkeit und der hohe Schwerverkehrsanteil (Ost-West Transit) erhöhen das Unfallrisiko.

    Seit dem 1. Juli 2011 besteht in Polen das elektronische Mautsystem „viaTOLL“ . Weitere Informationen zum polnischen Mautsystem finden Sie auf
  • viaTOLL
  • .

    Besondere rechtliche Bestimmungen

    Im Strassenverkehr werden Blutalkoholwerte ab 0,2 Promillen geahndet. Wird der Wert von 0.5mg/l überschritten, drohen bis zu zwei Jahre Haft. Das Konsumieren und Verkaufen von Alkohol im öffentlichen Raum (Strassen, Plätze, Parks, öffentliche Verkehrsmittel, usw.) ist verboten.

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz. Bei Strafverfahren ist mit langwierigen Prozessen zu rechnen.

    Gesundheit

    Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei Arzt- und Krankenhausbehandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
  • Merkblatt Gemeinsame Einrichtung KVG
  • Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

    Nützliche Adressen

    Staatliche Notruf-Nummer für Touristen: 0 800 200 300 oder +48 (0) 608 599 999 (1. Juni bis 30. September, 10 bis 22 Uhr)

    Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
    Schweizerische Vertretungen im Ausland

    Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
    Ausländische Vertretungen in der Schweiz



    Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.