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Diplomanerkennung in Spanien
Schweizer Diplome, sowohl universitäre als auch nicht-universitäre, (so wie alle anderen ausländischen Diplome) müssen gemäss den entsprechenden Äquivalenzen in Spanien anerkennt werden um hier eine offizielle Gültigkeit zu haben. Diese Anerkennung ermöglicht sowohl die Weiterausbildung als auch die Berufsausübung in Spanien.
Es gibt verschiedene Arten von Anerkennung:
- „Homologación de título“
eine akademische Anerkennung, die die vollständige Äquivalenz mit einem spanischen Diplom bezeugt - „Convalidación parcial de título“
eine Teilanerkennung, wodurch das Universitätsstudium in Spanien fortgesetzt werden kann, ohne nochmals das ganze Studium zu beginnen - „Reconocimiento de títulos a efectos profesionales“
eine berufliche Anerkennung, wodurch ein reglementierter Beruf ausgeübt werden kann
Das Diplom muss in der Schweiz eine offizielle Gültigkeit besitzen (entweder direkt vom Bund, Kantonen oder Gemeinden verliehen oder durch staatliche Stellen anerkannt). Der Dokumentation muss eine vereidigte Übersetzung ins Spanische beigelegt werden. (Die Haager Apostille wird zwecks Legalisierung nicht mehr verlangt.)
Für weitere Informationen (Bedingungen, zuständige Stelle zum Einreichen der Unterlagen, erforderliche Unterlagen, etc.), besuchen Sie bitte die Internetseite des „Ministerio de Educación y Ciencia“ (unter „Sistema Educativo / Convalidación y Homologación de Títulos Extranjeros“) oder nehmen Sie direkt Kontakt auf mit:
Ministerio de Educación y Ciencia
Centro de Información y Atención al Ciudadano
(Sección de información educativa)
c/ Alcalá, 36
28071 Madrid
Tel.: +34 902 21 85 00
