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Tod

Todesfälle in Deutschland werden nicht unbedingt automatisch von den deutschen Zivilstandsämtern den Schweizer Behörden mitgeteilt. Wir sind Ihnen deshalb sehr dankbar, wenn Sie uns die Urkunden von verstorbenen Schweizer Bürgern (Verwandte oder Freunde) zusenden.

1. Schritt: Urkunde beschaffen
Besorgen Sie sich beim zuständigen Standesamt eine Sterberukunde des/der Verstorbenen und senden Sie diese an die Vertretung (Generalkonsulat oder Botschaft), bei welcher der verstorbene Schweizer Bürger zuletzt angemeldet war.

2. Schritt: Registrierung in der Schweiz
Die Vertretung leitet die Sterbeurkunde an die Heimatgemeinde in der Schweiz weiter und informiert bei Bedarf ebenfalls die Schweizerische Ausgleichskasse (AHV/IV) in Genf. Diese Stelle ist für die Auszahlung von Schweizer Renten zuständig.

Bitte teilen Sie uns für Rückfragen auch Ihre oder die Anschrift von Familienmitgliedern mit.