Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten

Navigation

Hauptnavigation

Subnavigation

Weitere Informationen

Schnellsuche

Reise Checkliste

Sie befinden sich hier:

Reisehinweise Tschechische Republik

Letzte Aktualisierung: 26.09.2011
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Gesundheit
Nützliche Adressen





Grundsätzliche Einschätzung
Die Tschechische Republik ist ein stabiles Land.

Kriminalität

Besonders in Prag sind Taschen-, Entreiss- und Fahrzeugdiebstähle (vor allem deutsche Marken) sehr häufig. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Seien Sie bei den Sehenswürdigkeiten, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen besonders vorsichtig.
  • Bei Zufallsbekanntschaften in Parkanlagen, Bars, Nachtklubs und Kasinos ist Vorsicht geboten. Es kommt vor, dass mit Betäubungsmitteln versetzte Getränke angeboten werden, um das Opfer zu berauben.
  • Sehen Sie davon ab, Geld auf der Strasse zu wechseln.
  • Benutzen Sie bewachte Parkplätze und sichern Sie das Auto möglichst mit einer Wegfahrsperre oder einem Alarmsystem.
  • Es kommt vor, dass sich Diebe als Polizisten in zivil ausgeben und vorgeben, die mitgeführte Geldmenge kontrollieren zu müssen. Verlangen Sie in einem solchen Fall die Konsultation mit einem uniformierten Polizisten.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel)


Verkehr und Infrastruktur

Auf der Strasse erfordern Schlaglöcher und das zum Teil unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer besondere Aufmerksamkeit. Das Risiko schwerer Verkehrsunfälle ist relativ hoch.



Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).



Gesundheit
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 112

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz



Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.