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Strafregisterauszug
Wenn Sie aus irgendeinem Grund einen Auszug aus dem Schweizer Strafregister benötigen, klicken Sie auf den untenstehenden Link um das Verfahren direkt von zu Hause einzuleiten.
Auf Wunsch können die Auszüge von der Bundeskanzlei (Bundeshaus West, 3003 Bern) beglaubigt (Apostille de La Haye) werden. Sofern dieses von einer Antragstellerin/einem Antragsteller gewünscht wird, müssen zusätzlich zu den CHF 20.- Gebühren von CHF 20.- für die Beglaubigung bezahlt werden (also total CHF 40.-). Auf dem Antragsformular muss ausdrücklich erwähnt werden, dass der Auszug beglaubigt sein muss.
Bitte passen Sie auf, dass die Beglaubigung (Apostille de La Haye) für die Tschechische Republik notwendig ist; ohne die Apostille wird der Strafregisterauszug von den lokalen Behörden nicht akzeptiert.
