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Regionales Konsularcenter Wien
c/o Schweizerische Botschaft
Kärntner Ring 12
1010 Wien/Österreich

E-mail:  vie.rkc@eda.admin.ch
Tel: +43 (0)1 795 05
Fax: +43 (0)1 795 05 21

 Helpline EDA
 Kontaktformular Helpline EDA
E-mail:  helpline@eda.admin.ch
Tel: +41 800 24 7 365
Fax: +41 (0)31 322 78 66

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AHV/IV - Soliswiss

Lebensbescheinigung
Freiwillige AHV/IV - Allgemeines
Weitere Informationen

Lebensbescheinigung


Grundsätzlich können Lebensbescheinigungen durch folgende Behörden bestätigt werden:

  • Gemeindebehörde des Wohnortes
  • Verbindungsbüro der lokalen Sozialversicherungsanstalt
  • Schweizerische Vertretung mit Konsularabteilung im Ausland
  • Ärzte, Altersheime, Krankenhäuser unter folgender Bedingung: obligatorisches medizinisches Zeugnis und nur für alleinstehende Bezüger, die nicht reisefähig sind

Bitte beachten Sie, dass die Schweizer Botschaften in Bratislava, Budapest, Ljubljana, Prag und Zagreb keine Konsularabteilung und Publikumsschalter haben. Dementsprechend sind die Lebensbescheinigungen immer bei den örtlichen Behörden und nicht bei der Botschaft zu bestätigen. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Regionale Konsularcenter Wien in Österreich.

Notare und die Polizei können ebenfalls bestätigen, dass die Person lebt, aber sie können unter keinen Umständen den Zivilstand bestätigen. Dementsprechend ist das Lebensbescheinigungsformular inkomplett.

Das Lebensbescheinigungsformular eines Schweizer Bürgers, das durch eine ermächtigte Behörde das Leben, aber nicht den Zivilstand bestätigt, kann trotzdem akzeptiert werden, wenn der Zivilstand dem Matrikelregister der Schweizerischen Vertretung entspricht. In diesem Fall muss das Regionale Konsularcenter Wien in Österreich das Formular zusätzlich unterzeichnen.

Hier finden Sie die Behörden, welche in Kroatien, Österreich, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn für Ihre Lebensbescheinigung zuständig sind.

 Lebensbescheinigung AHV-IV - Liste der akzeptierten Behörden (pdf, 104 Kb)


Freiwillige AHV/IV - Allgemeines


Die schweizerische Ausgleichskasse und die IV-Stelle für Versicherte im Ausland, Einheiten der Zentralen Ausgleichsstelle, sind die für die Durchführung der freiwilligen AHV/IV zuständigen Organe.

Für nähere Angaben betreffend Beiträge, wenden Sie sich bitte an:

Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Freiwillige Versicherung-Beiträge
Avenue Edmond-Vaucher 18
Case postale 3100, 1211 Genf 2
Tel. +41 (0)22 795 91 11
Fax +41 (0)22 795 98 55
 csc-af@zas.admin.ch
http://www.zas.admin.ch/cdc/cnc3/cdc.php?site=100&lang=de Zentrale Ausgleichstelle

Für nähere Angaben betreffend AHV-Leistungen, wenden Sie sich bitte an:

Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Freiwillige Versicherung-Leistungen
Avenue Edmond-Vaucher 18
Case postale 3100, 1211 Genf 2
Tel. +41 (0)22 795 91 11
Fax +41 (0)22 795 97 03
 sedmaster@zas.admin.ch
http://www.avs-ai.info/index.html?lang=de AHV/IV

Für nähere Angaben betreffend IV-Leistungen, wenden Sie sich bitte an:

Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland IVST
Avenue Edmond-Vaucher 18
Case postale 3100, 1211 Genf 2
Tel. +41 (0)22 795 91 11
Fax +41 (0)22 795 99 50
 OAIE@zas.admin.ch
http://www.avs-ai.info/index.html?lang=de AHV/IV