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Regionales Konsularcenter Wien
c/o Schweizerische Botschaft
Kärntner Ring 12
1010 Wien/Österreich

E-mail:  vie.rkc@eda.admin.ch
Tel: +43 (0)1 795 05
Fax: +43 (0)1 795 05 21

 Helpline EDA
 Kontaktformular Helpline EDA
E-mail:  helpline@eda.admin.ch
Tel: +41 800 24 7 365
Fax: +41 (0)31 322 78 66

Sie befinden sich hier:

Pass und Identitätskarte

Pass 10
Identitätskarte
Provisorischer Pass
Pass 03 (maschinenlesbar)
Pass 06 (biometrisch)
Gültigkeit der Reisedokumente
Verlust oder Diebstahl
Weitere Informationen
Pass 10


Wichtige Information zum neuen biometrischen Reisepass (Modell 10)


Die Beantragung eines biometrischen Reisepasses (Modell 10) erfolgt im ersten Schritt online, indem Sie Ihre Daten auf folgender Internetseite eingeben:
http://www.schweizerpass.ch/ www.schweizerpass.ch

Sie können bei den Bemerkungen Ihren Terminwunsch für die persönliche Vorsprache angeben. Sobald die persönlichen Daten überprüft sind, werden Sie durch das Regionale Konsularcenter Wien kontaktiert (im Normalfall innerhalb einer Woche). 

Bitte beachten Sie, dass die Lieferadresse nur dann mit der Wohnadresse identisch sein kann, wenn die alten Reisedokumente anlässlich der biometrischen Aufnahmen bereits annulliert und gelocht werden können. Ansonsten müssen die neuen Reisedokumente vom Produzenten an die Botschaft zwecks späterem Austausch geliefert werden. In diesem Fall wollen Sie bitte das Erfassungszentrum (die Botschaft) als Lieferadresse anklicken.

Falls Sie mit dem Online-Antrag Schwierigkeiten haben, kann die Beantragung und der Termin für Ihre persönliche Vorsprache auch telefonisch mit dem Regionalen Konsularcenter vereinbart werden. 

Die darauf folgende persönliche Vorsprache zur Aufnahme Ihrer biometrischen Daten beim Konsularcenter in Wien ist zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die in den biometrischen Reisepass eingetragenen persönlichen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Heimatort aus dem schweizerischen Familienregister übernommen werden. Sollten Ihre Daten im Register nicht aktuell sein, so kann der Nachtrag in der Schweiz einige Wochen oder sogar Monate dauern.

Kinder
Bei Passgesuchen für Minderjährige muss mindestens ein Elternteil bei der Vorsprache dabei sein. Falls nicht beide Eltern beim Regionalen Konsularcenter vorbei kommen, muss der zweite sorgeberechtigte Elternteil sein schriftliches Einverständnis zur Passausstellung geben. Das Regionale Konsularcenter kann verlangen, dass beide Eltern persönlich vorsprechen.

Erfassung der biometrischen Daten durch eine andere Behörde im Ausland oder in der Schweiz

Sämtliche Auslandschweizer können ihre biometrischen Daten – in Absprache mit dem Regionalen Konsularcenter Wien – auch in irgendeiner anderen schweizerischen Vertretung mit konsularischen Dienstleistungen oder in einem kantonalen Passbüro in der Schweiz erfassen lassen.

Dafür gehen Sie wie folgt vor:

Sie erfassen Ihren Antrag online auf 

http://www.schweizerpass.admin.ch/ www.schweizerpass.admin.ch

In der Rubrik „Bemerkungen“ geben Sie an, bei welchem Erfassungszentrum Ihre biometrischen Daten erfasst werden sollen (Auslandvertretung oder Schweiz), das Regionale Konsularcenter in Wien prüft Ihren Antrag. Ihr Antrag wird anschliessend an das gewünschte Erfassungszentrum weitergeleitet.
Sie vereinbaren direkt mit dem gewünschten Erfassungszentrum einen Termin für die Erfassung Ihrer biometrischen Daten. Die Gebühren sind beim Erfassungszentrum zu bezahlen.

Der gegenwärtige maschinenlesbare Pass (Modell 03), der biometrische Pass (Modell 06) und Ihre Identitätskarte bleiben bis zum Ablaufdatum gültig und müssen nicht sofort ersetzt werden.

Gebühren
Die Gebühren sind anlässlich der persönlichen Vorsprache bar zu entrichten. Die Gebühren in Euro sind vom Wechselkurs zum Schweizer Franken abhängig und nicht bindend; Änderungen bleiben vorbehalten. 

 Preisliste

Mehr Informationen zum neuen biometrischen Pass (Modell 10) finden Sie auf der Website des Eidgenössisches Departement für Justiz und Polizei (EJPD): 

http://www.schweizerpass.ch/ www.schweizerpass.ch
http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/nor.Par.0095.File.tmp/Biometrie%20Merkblatt%20neuer%20Ausweis.pdf Informationsblatt Pass 10
http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/nor.Par.0097.File.tmp/Biometrie%20Merkblatt%20neuer%20Ausweis%20it.pdf Informationsblatt Pass 10 (it)
http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/nor.Par.0098.File.tmp/Biometrie%20Merkblatt%20neuer%20Ausweis%20en.pdf Informationsblatt Pass 10 (en)


Identitätskarte

 
Gleiches Verfahren wie beim biometrischen Pass (Modell 10). Sehen Sie bitte auf folgender Internetseite nach: 

http://www.schweizerpass.ch/ www.schweizerpass.ch

Gebühren
Die Gebühren sind anlässlich der persönlichen Vorsprache bar zu entrichten. Die Gebühren in Euro sind vom Wechselkurs zum Schweizer Franken abhängig und nicht bindend; Änderungen bleiben vorbehalten. 

 Preisliste 

Provisorischer Pass


In dringenden Notfällen kann das Regionale Konsularcenter Wien innerhalb von wenigen Tagen einen provisorischen Pass für Sie ausstellen. Für die Bestellung wird das gleiche Verfahren wie für einen biometrischen Pass angewendet und eine persönliche Vorsprache wird verlangt. Bei der Vorsprache können Sie gleichzeitig einen normalen Pass bestellen. Der provisorische Pass muss sofort nach erfolgter Reise zurückgegeben werden.

Gebühren
Die Gebühren sind anlässlich der persönlichen Vorsprache bar zu entrichten. Die Gebühren in Euro sind vom Wechselkurs zum Schweizer Franken abhängig und nicht bindend; Änderungen bleiben vorbehalten. 

 Preisliste


Pass 03 (maschinenlesbar)


Der Pass 03 wurde am 1. Januar 2003 eingeführt. Er enthält alle Daten zur Person und kann von einem optischen Lesegerät maschinell gelesen werden. 


Pass 06 (biometrisch)

 
Diese Pässe wurden im Rahmen des Pilotprojekts seit 04.09.2006 ausgestellt und werden ab 01.03.2010 durch den neuen Pass 10 (biometrisch) ersetzt.

Auf dem Chip sind Ihre persönlichen Daten und Ihr Passfoto in digitaler Form gespeichert.


Gültigkeit der Reisedokumente

 
Biometrische Pässe 10 und Identitätskarten:
Erwachsene: 10 Jahre 
Kinder von 0 bis 18 Jahre: 5 Jahre

Provisorische Pässe:
Aufgrund der Reiseanforderung, maximal 12 Monate.


Verlust oder Diebstahl


Der Verlust oder der Diebstahl eines Reiseausweises muss so rasch wie möglich dem Regionalen Konsularcenter gemeldet werden. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine Polizeianzeige mitzubringen.