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Reisehinweise Turkmenistan

Letzte Aktualisierung: 13.12.2011
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten

Naturbedingte Risiken
Gesundheit
Besondere Hinweise
Nützliche Adressen

Grundsätzliche Einschätzung

Die schwierigen klimatischen und topographischen Bedingungen sowie die beschränkten Kommunikationsmöglichkeiten stellen hohe Anforderungen an die Reisenden. Unternehmen Sie deshalb Überlandfahrten und vor allem Touren in die Wüste ausschliesslich in Begleitung eines erfahrenen lokalen Führers und in Gruppen von mehreren Fahrzeugen. Ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.
Individualreisenden wird empfohlen, bei der schweizerischen Botschaft in Baku ihren Reiseplan zu hinterlegen.
  • baku.vertretung@eda.admin.ch
  • Spezifische regionale Risiken
    Meiden Sie das Grenzgebiet zu Afghanistan wegen der dort herrschenden Unsicherheit.

    Kriminalität

    Dank hoher Polizeipräsenz ist die Kriminalitätsrate relativ tief. Beachten Sie dennoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen, meiden Sie nachts wenig befahrene Strassen und Parkanlagen und teilen Sie Taxis nicht mit Fremden.



    Verkehr und Infrastruktur

    Ausserhalb der Hauptstadt Aschchabad ist der Strassenzustand oft schlecht. Mangelhaft gewartete Fahrzeuge und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bilden ein zusätzliches Risiko. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.
    Bei Inlandflügen entspricht die Flugsicherheit nicht immer internationalen Standards. Verzichten Sie nach Möglichkeit auf solche Flüge während der Nacht oder bei schlechter Witterung.

    Es gibt keine Roaming-Anbieter, so dass ausländische Mobiltelefone nicht funktionieren. Turkmenische Mobiltelefonnummern werden nur an Personen mit Wohnsitz im Land vergeben.



    Besondere rechtliche Bestimmungen

    Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!). Gleichgeschlechtliche Handlungen, Beleidigung oder Verleumdung des Präsidenten sowie Schmähung der Flagge, des Wappens oder der Landeshymne Turkmenistans werden mit mehrjährigem Freiheitsentzug oder hohen Geldbussen bestraft. Es ist verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Regierungsgebäude usw.) zu fotografieren.
    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis 20 Jahre). 
    Die Haftbedingungen sind wesentlich schlechter als in der Schweiz.



    Kulturelle Besonderheiten
    Die Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zum Islam. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an.

    Naturbedingte Risiken
    Turkmenistan liegt in einem Erdbebengebiet.
    Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

    Gesundheit
    Die medizinische Versorgung ist selbst in der Hauptstadt nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.
    Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
    Neben anderen Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.

    Besondere Hinweise

    Einzelne Gebiete dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Es bestehen besondere Vorschriften für die Einreise mit einem Auto sowie einschränkende Zollbestimmungen.
    Ausländer, die mehr als drei Tage in Turkmenistan weilen, müssen sich beim staatlichen Registrierungsbüro für Ausländer (= OVIR) an- und abmelden. Die turkmenische Botschaft in Genf erteilt nähere Auskunft.

    Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Personenkontrollen ausweisen zu können.



    Nützliche Adressen

    Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
    Schweizerische Vertretungen im Ausland

    Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft von Turkmenistan in Genf. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.: Botschaft von Turkmenistan, Avenue de France 23, 1202 Genf, 022 749 10 00,
    turkmenistan@bluewin.ch



    Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.