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Stimmrecht
Stimmrecht für Auslandschweizer
Seit dem 1. Juli 1992 können Auslandschweizer vom Ausland her am politischen Leben in der Schweiz (d.h. an Abstimmungen über eidgenössische Vorlagen sowie an den Nationalratswahlen) teilnehmen, ohne deswegen in die Schweiz reisen zu müssen. Die allgemeinen Informationen sowie ein Anmeldeformular finden Sie nachstehend. Das Anmeldeformular können Sie ausgefüllt, datiert und unterschrieben an diese Botschaft senden.
Informationsblatt über das Stimm- und Wahlrecht der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
