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Reisehinweise Saudi-Arabien
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Letzte Aktualisierung: 29.09.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Reisen nach Saudi-Arabien sind mit gewissen Risiken verbunden.
Wegen der komplizierten Verhältnisse im Mittleren Osten kann sich die Sicherheitslage plötzlich ändern.
Seit dem Jahr 2000 sind mehrere Anschläge gezielt auf westliche Ausländer verübt worden. Die Hintergründe zu diesen Taten konnten in den wenigsten Fällen geklärt werden. Bei der Verfolgung der Terroristengruppen durch die Sicherheitskräfte kommt es gelegentlich zu Zusammenstössen. Die Gefahr von Terrorakten besteht weiterhin - besonders gegen westliche Ausländer, deren Arbeits- und Wohnorte, sowie allgemein gegen westliche Einrichtungen. Auch das Risiko von Entführungen kann nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Demonstrationen kommen gelegentlich vor. Meiden Sie diese, da gewalttätige Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften möglich sind.
Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Lage im Land und schenken Sie Ihrer persönlichen Sicherheit erhöhte Aufmerksamkeit: Halten Sie sich strikte an die Sicherheitsvorschriften der Polizei und der Verantwortlichen für Sicherheit in Flughäfen, öffentlichen Einrichtungen, Hotels und Wohnquartieren. Verhalten Sie sich diskret. Respektieren Sie die lokalen Vorschriften, die auch für Ausländer gelten, unabhängig von der Religionszugehörigkeit. Achten Sie vor allem darauf, dass Ihr Verhalten nicht als Geringschätzung der lokalen Sitten interpretiert werden kann.
Melden Sie Ihren Aufenthalt der zuständigen schweizerischen Vertretung (Botschaft in Riad und/oder Generalkonsulat in Djeddah) und hinterlegen Sie folgende Angaben: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Saudi-Arabien und in der Schweiz.
rya.vertretung@eda.admin.ch
jed.vertretung@eda.admin.ch
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Grenzgebiet zu Jemen: Der bewaffnete Konflikt im Nordwesten Jemens wirkt sich auch auf die Sicherheitslage der saudi-arabischen Grenzgebiete aus. Informieren Sie vor Reisen ins Grenzgebiet zu Jemen bei den lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Lage.
Überhöhte Geschwindigkeit und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bilden ein erhöhtes Unfallrisiko. Fahrten in die Wüste sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.Verboten sind unter anderem die Beleidigung des Islam sowie der politischen und religiösen Führung, das Fotografieren von Regierungsgebäuden und militärischen Einrichtungen, Einfuhr, Besitz, Handel und Konsum von alkoholischen Getränken sowie aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen. Frauen ist das Lenken eines Fahrzeugs untersagt. Zuwiderhandlungen werden streng bestraft (Gefängnis, Stockschläge etc.). Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz.
Fahrzeuglenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen Ausländer an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.
Saudi-Arabien ist ein konservatives arabisch/muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Besonders Frauen sind einem strikten Verhaltenskodex unterworfen, dessen Nichtbefolgung zu Schwierigkeiten mit der Religionspolizei (motawa's) führen kann.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen Krankheiten treten regional Rifttal-Fieber und Leishmaniose auf. Leishmaniose (Haut- oder Schleimhautgeschwür oder Infektion wichtiger Organe) wird durch Sandfliegen, die v.a. nachtaktiv sind, übertragen (Mückenschutz!).
Pilger- und Touristenreisen sind nur in geführten Gruppen erlaubt. Einzelne Gebiete dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Die saudi-arabische Botschaft in Bern erteilt Auskunft.
Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch das Visum einschliesst).
Notruf Polizei: 999
Notruf Ambulanz: 997
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


