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Reisehinweise Libanon

Letzte Aktualisierung: 21.05.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten

Naturbedingte Risiken
Gesundheit
Besondere Hinweise
Nützliche Adressen

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Libanon sind mit Risiken verbunden.
Informieren Sie die Schweizerische Botschaft in Beirut über Ihren Aufenthalt und teilen Sie ihr folgende Angaben mit: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Libanon und in der Schweiz.
  • bey.vertretung@eda.admin.ch
  • Im Mai 2008 fanden in Beirut und verschiedenen Teilen des Landes bewaffnete Auseinandersetzungen statt. Die politischen Spannungen in einigen Wohnvierteln Beiruts und in verschiedenen Gegenden des Landes nehmen zu (siehe auch Kapitel spezifische regionale Risiken). Am Wochenende vom 19./20. Mai 2012 forderten bewaffnete Zusammenstösse in Beirut Todesopfer und Verletzte. In verschiedenen Landesteilen sind Demonstrationen durchgeführt und Strassenbarrikaden errichtet worden. Weitere Ereignisse dieser Art sind zu erwarten.

    Streiks und Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden. Die weitere Entwicklung der Sicherheitslage bleibt ungewiss, und es ist grosse Vorsicht geboten.

    Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Akten. Vereinzelt kommen Entführungen vor. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.

    Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage und meiden Sie Demonstrationen jeder Art.

    Spezifische regionale Risiken

    Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

    Ganzes Land: Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung über das örtliche Risiko von Minenfeldern und nicht explodierten Bomben.

    Südlibanon: Viele Dörfer und fast alle Verbindungswege wurden im bewaffneten Konflikt vom Sommer 2006 zerstört. Das Risiko von nicht explodierten Bomben und Minen ist sehr hoch. Ausserdem finden in diesem Gebiet laufend Truppenverschiebungen statt. Im libanesisch-israelischen Grenzgebiet sind die Spannungen sehr hoch. Von Reisen ins Gebiet südlich des Litani-Flusses bis zur israelischen Grenze wird abgeraten.

    Nordlibanon: In Tripoli und Umgebung kam es im Juli 2008 zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen politischen Gruppierungen und/oder religiösen Gemeinschaften. Bei Anschlägen auf Busse sind am 13. August und am 29. September 2008 in Tripoli Menschen getötet und verletzt worden. Es bestehen nach wie vor grosse Spannungen in der Region. Die Gefahr von Anschlägen und einer erneuten Eskalation ist gross. Von Reisen nach Tripoli und Umgebung wird abgeraten.

    Bekaa-Ebene: Im März 2011 wurde in der Nähe von Zahlé in der südlichen Bekaa-Ebene eine Gruppe ausländischer Touristen entführt und vier Monate lang festgehalten. Weitere Entführungen müssen befürchtet werden. Weite Teile der Bekaa-Ebene sind bombardiert worden. Es sind noch zahlreiche nicht explodierte Bomben und Minen vorhanden. Von Reisen in die gesamte Bekaa-Ebene wird abgeraten.

    Grenzgebiet zu Syrien: Der Konflikt in Syrien wirkt sich auf die Sicherheitslage entlang der Grenze aus. In Teilen dieses Grenzgebietes wurden im Herbst 2011 Minen verlegt. Von Reisen ins gesamte Grenzgebiet zu Syrien wird abgeraten.

    Flüchtlingslager: Die Spannungen und die Gereiztheit gegenüber westlichen Besuchern sind hoch. Von Besuchen der palästinensischen Flüchtlingslager ist aus Sicherheitsgründen abzusehen.



    Kriminalität
    Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, und benutzen Sie wenn möglich Hoteltaxis oder telefonisch bestellte Taxis.

    Verkehr und Infrastruktur

    Im bewaffneten Konflikt vom Sommer 2006 wurden zahlreiche Strassen und Brücken zerstört. Abgesehen von einigen Ausnahmen konnte die Wiederherstellung abgeschlossen werden.

    Die unvorhersehbare Fahrweise vieler Verkehrsteilnehmer sowie die oft mangelhafte Ausschilderung der Strassen bereiten ausländischen Automobilisten gewisse Schwierigkeiten. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es deshalb empfehlenswert, ein Auto mit Chauffeur zu mieten und sich an die Hauptstrassen zu halten.



    Besondere rechtliche Bestimmungen

    Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Es ist unter anderem verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind wesentlich schwieriger als in der Schweiz.

    Kulturelle Besonderheiten
    Die Bevölkerung gehört verschiedenen muslimischen und christlichen Glaubensbekenntnissen an. In ländlichen Gebieten ist das Leben noch oft sehr traditionell geprägt. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an.
    Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Libanese/Libanesin muslimischen Glaubens sind die islamischen Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten. Der Ehemann hat beispielsweise das Recht, die Ausreise seiner Ehefrau und Kinder - unabhängig von deren Staatsangehörigkeit - zu verhindern. Die Broschüre "Ehen zwischen schweizerischen und muslimischen Partnern - Konflikte erkennen und ihnen vorbeugen" vermittelt sachdienliche Informationen. Sie kann bezogen werden beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung, Dorigny, 1015 Lausanne.
  • Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung


  • Naturbedingte Risiken

    Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

    Gesundheit
    Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen meistens eine Vorschusszahlung, bevor sie Patienten behandeln.
    Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

    Besondere Hinweise
    Mehrmals wurde Schweizerinnen und Schweizern die Einreise verweigert, weil sie im Besitz eines provisorischen Passes waren. Benutzen Sie deshalb für Reisen nach Libanon einen ordentlichen Schweizer Pass.

    Nützliche Adressen
    Notruf Polizei: 112
    Notruf Ambulanz: 125
    Notruf Libanesisches Rotes Kreuz (Sanität): 140

    Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz


  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.