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Erdbeben in Japan / Reisehinweise
Beschädigtes Atomkraftwerk Fukushima-Daiichi
Sicherheit von Trinkwasser und Lebensmitteln
Empfehlungen für Schweizer Staatsangehörige in Japan

Hinweis: Die englische Sprachversion wird jeweils als erste aktualisiert:  Englisch


Erdbeben in Japan / Reisehinweise


Im Nordosten des Landes: Es wird abgeraten von Aufenthalten jeder Art in den von den japanischen Behörden bezeichneten Evakuations- und Sperrzonen um das beschädigte Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi (vgl. nachfolgender Abschnitt „Beschädigtes Atomkraftwerk Fukushima-Daiichi). 

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken. 

Weitere Informationen: Reisehinweise ( Deutsch /  Französisch /  Italienisch)


Beschädigtes Atomkraftwerk Fukushima-Daiichi


Das Erdbeben und die darauf folgenden Tsunami haben das Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi stark beschädigt. Eine Reihe von Explosionen in Fukushima-Daiichi hat die Aussenwände mehrerer Reaktorblöcke zerstört, so dass Radioaktivität ausgetreten ist.

Es wurden Notfallmassnahmen ergriffen, und die Menschen in einem Umkreis von 20 km um Fukushima-Daiichi wurden evakuiert. Die Behörden haben zudem beschlossen die Evakuationszone für bestimmte Gebiete („Deliberate Evacuation Areas“), in denen die Bevölkerung bis März 2012 eine Dosis von mehr als 20 mSv akkumulieren würde, über die 20-km-Zone hinaus zu erweitern. Davon betroffen sind die Gemeinden Katsurao, Namie, Iitate und Teile von Kawamata und Minami-Soma. Diese Gemeinden erstrecken sich in nordwestlicher Richtung teilweise bis in eine Distanz von 40 km vom Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi. Die bereits evakuierte 20-km-Zone um das Kraftwerk Fukushima-Daiichi wurde in eine Sperrzone umgewandelt. In weiteren angrenzenden Gebieten empfehlen die Behörden an einzelnen Orten, an denen eine Dosis von über 20 mSv akkumuliert werden würde (den sog. „Specific Spots Recommended for Evacuation“, bspw. in der Gemeinde Date), besondere Vorsichtsmassnahmen einzuhalten oder den betreffenden Ort zu verlassen. Ein grossangelegtes Messprogramm im Umkreis von über 100 km rund um Fukushima-Daiichi ist angelaufen, um mögliche weitere solche Orte ausserhalb der gegenwärtigen Evakuationszone zu identifizieren.

Am 16. Dezember 2011 hat die japanische Aufsichtsbehörde NISA erklärt, dass der Status eines "cold shutdown" (kalte Abschaltung) erreicht sei. Damit sind die Reaktoren nach Einschätzung der NISA in einem gesicherten Zustand. Das Risiko, dass erneut grössere Mengen Radioaktivität freigesetzt werden, hat sich weiter verkleinert.

Die Nationale Alarmzentrale (NAZ) in der Schweiz veröffentlicht regelmässig ihre aktuelle Einschätzungen der Nuklearlage auf ihrer Website (Deutsch/Französisch/Italienisch): https://www.naz.ch/de/aktuell/index.html Nationale Alarmzentrale - Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS 

Ein Merkblatt zur Strahlensituation und zu den Schutzmassnahmen für Schweizer Bürgerinnen und Bürger in Japan finden Sie unter:  

 Merkblatt zur Strahlensituation und zu den Schutzmassnahmen (pdf, 154 Kb)

Bitte beachten Sie, dass dieses Merkblatt rein informativen Charakter hat und die Informationen und Anweisungen der japanischen Behörden auf jeden Fall Vorrang haben.

Bei allen übrigen ursprünglich betroffenen Kernkraftwerken gilt die Situation derzeit als stabil. 


Sicherheit von Trinkwasser und Lebensmitteln


In der zweiten Hälfte März 2011 wurden im Grossraum Tokio und in den Präfekturen Chiba, Fukushima, Ibaraki, Saitama und Tochigi vorübergehend Werte von radioaktivem Jod im Trinkwasser gemessen, die über dem für Kleinkinder als sicher geltenden Wert liegen. Inzwischen sind die Werte in allen betroffenen Gebieten wieder unter diese Schwelle gesunken, so dass für den Konsum von Trinkwasser keine Einschränkungen mehr bestehen.

Die japanische Regierung testet Lebensmittel regelmässig auf radioaktive Verstrahlung, insbesondere in den Präfekturen, die vom radioaktiven Niederschlag betroffen waren. Lebensmittel, die die strengen japanischen Grenzwerte überschreiten, werden von den Behörden vom Markt genommen. Derzeit gelten in Teilen der Präfekturen Fukushima, Ibaraki, Iwate, Miyagi und Tochigi verschiedene Verbote für Gemüse, Pilze, Fisch, Rohmilch, Süsswasserfische, Tee und Rindfleisch. Die Testergebnisse werden täglich nachgeführt und auf folgenden englischsprachigen Websites publiziert: 

Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Sozialwesen (alle Lebensmittel und Trinkwasser)http://www.mhlw.go.jp/english/topics/2011eq/index.html http://www.mhlw.go.jp/english/topics/2011eq/index.html

Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (für Fleisch, Tierprodukte, Fisch und Meeresfrüchte)  http://www.maff.go.jp/e/index.html http://www.maff.go.jp/e/index.html


Empfehlungen für Schweizer Staatsangehörige in Japan


Schweizer Staatsangehörige werden gebeten, sich regelmässig über die Situation und Entwicklung der radiologischen Situation in Fukushima zu informieren. Die Anweisungen und Empfehlungen der zuständigen japanischen Behörden sind jederzeit zu befolgen. 

Die Botschaft der Schweiz verfolgt die Situation aufmerksam und steht in Kontakt mit den japanischen Behörden und Experten in der Schweiz. Alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Schweizerische Botschaft über ihren Aufenthaltsort auf dem Laufenden zu halten. Hierzu kann das nachfolgende Formular verwendet werden: 

 Erfassung der aktuellen Personeninformationen von Schweizer/innen 

Schweizer Bürgerinnen und Bürger können die Botschaft auch direkt wie folgt kontaktieren: 

Schweizerische Botschaft in Japan, Tokio
E-Mail:
 tok.vertretung@eda.admin.ch
Tel.: +81 (0)3 5449 8400
Fax: +81 (0)3 3473 6090 

Bitte denken Sie im Sinne einer generellen Katastrophenvorsorge daran, folgende Dinge jederzeit griffbereit zu halten: Notvorrat, Wasser, Erste-Hilfe-Koffer, Mobiltelefon und Taschenlampe.