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Reisehinweise Jordanien

Letzte Aktualisierung: 25.10.2011
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten

Naturbedingte Risiken
Gesundheit
Nützliche Adressen

Grundsätzliche Einschätzung

Seit Februar 2011 kommt es im ganzen Land vermehrt zu Demonstrationen und Streiks. Die Proteste sind meist friedlich. Vereinzelt haben jedoch Zusammenstösse zwischen Reformgegnern und -anhängern Verletzte gefordert. Weitere Demonstrationen werden erwartet. Dabei sind gewalttätige Zusammenstösse möglich.

Den komplexen Verhältnissen in der Region, z.B. in Syrien, Irak, Gazastreifen und Westjordanland, muss stets Rechnung getragen werden. Bestimmte Ereignisse und aufschwellende Konflikte in Nachbarländern können sich auf Jordanien auswirken. Nach Einschätzung der jordanischen Behörden besteht eine erhöhte Gefahr von Terroranschlägen. In den letzten Jahren haben einzelne Terrorakte Todesopfer und Verletzte gefordert. Trotz erhöhter Sicherheitsvorkehrungen besteht das Risiko weiterer Attentate. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.

Verfolgen Sie die Entwicklung der Lage vor und während der Reise in den Medien und über Ihren Reiseveranstalter. Seien Sie generell wachsam und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Erhöhte Vorsicht ist auch beim Besuch der Altstadt von Amman (Wast al Balad) und der dortigen touristischen Wahrzeichen geboten (u.a. Amphitheater). Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, vor allem auch nach dem Freitagsgebet.



Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zum Irak: Die Sicherheitslage im Irak ist instabil. Von Reisen ins Grenzgebiet zum Irak wird abgeraten.

Grenzgebiet zu Syrien: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Konflikt in Syrien sich auf die Sicherheitslage entlang der Grenze auswirken könnte. Lassen Sie Vorsicht walten.

Aqaba: Seit April 2010 schlugen zwei Mal Raketen in Aqaba ein. Am 2. August 2010 forderte eine Rakete ein Todesopfer und mehrere Verletzte. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden.

Jordantal: Im Jordantal (Amtsbezirke Balqa und Irbid) sowie im Amtsbezirk Mafrak im syrischen Grenzgebiet gibt es noch vereinzelte Minenfelder. Respektieren Sie unbedingt die Absperrungen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.



Kriminalität

Diebstähle, besonders in der Altstadt von Amman, nehmen zu. Raubüberfälle sind eher selten. Sehenswürdigkeiten und grössere Hotels werden von Sicherheitskräften bewacht. Beachten Sie dennoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen.

Allein reisenden Frauen wird zu erhöhter Vorsicht geraten; lassen Sie sich wenn möglich durch vertrauenswürdige Personen begleiten oder benutzen Sie Taxis.

Verkehr und Infrastruktur

Achten Sie auf das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer. Nachts stellen ungenügend beleuchtete Fahrzeuge ein Risiko dar.

Fahrten in die Wüste sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Besondere rechtliche Bestimmungen
Verboten sind unter anderem Alkohol am Steuer (0 Promille!), aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen sowie Majestätsbeleidigung. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Jordanien ist ein muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindungen an.
Im Falle von Liebesbeziehungen und/oder Heirat zwischen Ausländer/in und Jordanier/in sind unbedingt die islamischen Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten. Die Broschüre "Ehen zwischen schweizerischen und muslimischen Partnern - Konflikte erkennen und ihnen vorbeugen" vermittelt aufschlussreiche Informationen zu diesem Thema. Sie kann bezogen werden beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung, Dorigny, 1015 Lausanne. 
Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung



Naturbedingte Risiken

Jordanien befindet sich in einer Erdbebenzone. Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Amman.



Gesundheit
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz



Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.