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Reisehinweise für Israel
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Letzte Aktualisierung: 05.04.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Reisen nach Israel sind mit Risiken verbunden, und es wird im ganzen Land zu erhöhter Vorsicht geraten.
Israel verfügt über eine stabile politische Ordnung und Infrastruktur. Die Sicherheitslage ist jedoch im ganzen Land sehr angespannt. Bei Protestkundgebungen kann es zu Zusammenstössen zwischen den Demonstranten und der Polizei kommen. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Vor allem bei Protesten in den Grenzgebieten und an Gedenktagen sind gewaltsame Konfrontationen möglich.
Im ganzen Land besteht die Gefahr von Terroranschlägen und Selbstmordattentaten. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam. Als besonders gefährdet gelten in Israel öffentliche Verkehrsmittel, Strassencafés und Restaurants im Erdgeschoss, Einkaufszentren, viel besuchte Plätze und generell grosse Menschenansammlungen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
- Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Lageentwicklung im Land sowie in der ganzen Nahost-Region.
- Halten Sie sich strikt an die Anweisungen der Behörden und Ratschläge von ortsansässigen Geschäftspartnern und Bekannten.
- Seien Sie aufmerksam, beobachten Sie Ihre Umgebung genau und meiden Sie nach Möglichkeit Einkaufszentren, Gaststätten, öffentliche Verkehrsmittel sowie generell Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen.
- Informieren Sie die Schweizerische Botschaft in Tel Aviv über Ihren Aufenthalt und teilen Sie ihr folgende Angaben mit: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Israel und in der Schweiz.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Besetztes Palästinensisches Gebiet: Wegen des hohen Sicherheitsrisikos wird von Reisen in den Gazastreifen abgeraten, sowohl auf dem Land- als auch auf dem Seeweg. Seit 2006 wird wegen einer Land- und Seeblockade der israelischen Streitkräfte der Zugang zum Gazastreifen stark eingeschränkt. Der Seeweg wird durch die israelischen Behörden systematisch blockiert. In einem Versuch die Blockade zu durchbrechen, verloren im Mai 2010 mehrere Menschen das Leben und Dutzende trugen Verletzungen davon. Teilnehmer an Aktionen, die die Blockade nicht respektieren, setzen sich einem hohen Risiko aus.
An den Checkpoints kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.
Beachten Sie die vollständigen Reisehinweise fürs
Israelische Gebiete in der Nähe des Gazastreifens: Die Spannungen in diesen Gebieten sind hoch. Zeitweise finden militärische Operationen im Gebiet statt. Es kommt regelmässig vor, dass Dörfer und Städte bis zu einem Umkreis von gut 30 km beschossen werden; dazu zählen Sderot, Ashqelon und Beer Sheva. Weitere grosse Agglomerationen wie Qiryad Gat, Ashdod und Rehovot liegen ebenfalls im gefährdeten Gebiet. Von Reisen in die Nähe des Gazastreifens wird abgeraten.
Israelische Gebiete entlang des Westjordanlands: In unmittelbarer Nähe der Sperranlage zwischen Israel und dem Westjordanland kommt es immer wieder zu Demonstrationen. Lassen Sie besondere Vorsicht walten.
Jerusalem: Wegen der angespannten Situation ist in Jerusalem besondere Vorsicht geboten, vor allem bei Altstadtbesuchen an jüdischen und islamischen Feiertagen. Lassen Sie sich in Jerusalem von einer ortskundigen Person begleiten. Ein Teil der Altstadt und Ostjerusalem befinden sich auf palästinensischem Gebiet.
Grenzgebiet zu Libanon: Trotz des Waffenstillstands vom August 2006 sind die Spannungen im israelisch-libanesischen Grenzgebiet sehr hoch. Die Sicherheitslage hat sich durch die Kriegshandlungen im Gazastreifen Ende 2008 / Anfang 2009 verschlechtert. Ortschaften im nordwestlichen Grenzgebiet sind mit Raketen beschossen worden. Von Reisen ins Grenzgebiet zu Libanon wird abgeraten.
Grenzgebiet zum Sinai (Ägypten): Wegen der unsicheren Lage wird von Reisen in die Grenzregion zu Ägypten entlang der Landstrasse Nr. 10 abgeraten. Nach über fünf Jahren der Ruhe, schlugen seit April 2010 zwei Mal Raketen in Eilat ein. Im August 2011 forderte ein Attentat mehrere Verletzte und Todesopfer. Am 5. April 2012 schlug eine Rakete unweit eines Wohnquartiers der Stadt Eilat ein. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden.
Minenfelder gibt es noch in den Grenzregionen und auf den durch Israel besetzten Golanhöhen. Sie sind von Absperrungen umgeben und durch Schilder gekennzeichnet. Halten Sie sich deshalb im Golan sowie entlang der Grenze zu Jordanien, Ägypten und Libanon strikt an die markierten Wege.
Die Kriminalitätsrate ist gering. Beachten Sie jedoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Taschendiebstähle.Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen (bis 20 Jahre) geahndet.
Passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an, vor allem in und um Jerusalem. Die Verletzung religiöser Empfindungen kann strafrechtliche Folgen haben.
Im Süden Israels (im Negev) sind vor allem im Winter plötzliche und heftige Regenfälle möglich. Sie führen zu unerwarteten Strassenüberschwemmungen und lassen in den Wadis der Wüstentäler reissende Sturzbäche entstehen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Es sind nur wenige Grenzübergänge zu Ägypten und Jordanien geöffnet. Die Betriebszeiten können kurzfristig geändert oder gekürzt werden. Die Botschaften der betroffenen Länder und die Grenzposten geben Auskunft über die Öffnungszeiten.
Airports and Border Terminals in Israel
Erkundigen Sie sich bei der israelischen Botschaft in Bern über die genauen Einreisebestimmungen, besonders wenn Sie planen, auch das Besetzte Palästinensiche Gebiet zu besuchen. Die israelischen Immigrationsbehörden prüfen bei der Einreise den Aufenthaltszweck genau. Im Zweifelsfall können sie die Einreise verweigern.
Israelische Botschaft
Notruf Polizei: 100
Notruf Sanität (Magen David Adom): 101
Israel Defence Forces: 1207 (Informationen über die aktuelle Sicherheitslage)
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

