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Leben im Iran

Willkommen in Iran

 
Schweizer BürgerInnen, welche sich mehr als 12 Monate im Ausland aufzuhalten gedenken, sind verpflichtet, sich bei Wegzug aus der Schweiz bei der zuständigen diplomatischen Vertretung (Botschaft) anzumelden. Zu diesem Zweck sollten Sie sich mit folgenden Unterlagen auf der Botschaft melden:

  • Formular "Anmeldung bei einer Schweizerischen Vertretung" ausgefüllt und unterschrieben (befindet sich rechts auf dieser Seite)
  • Pass und ID-Karte der sämtlichen Familienmitglieder
  • Bei Wehrpflichtigen das Formular über Auslandurlaub mit Dienstbüchlein