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Reisehinweise Simbabwe
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Letzte Aktualisierung: 12.07.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Seit Februar 2009 wird Simbabwe von einer Einheitsregierung zwischen der ehemaligen Regierungspartei ZANU PF und der Opposition MDC regiert. 2011 ist der politische Reformprozess zum Erliegen gekommen. Es sollten Wahlen stattfinden, es besteht aber keine Einigkeit über die Durchführung der Wahlen. Mit steigenden politischen Spannungen muss gerechnet werden.
Vor dem Hintergrund der schwierigen politischen und wirtschaftlichen Lage kann es örtlich überraschend zu Demonstrationen und/oder Ausschreitungen kommen. Die Sicherheitskräfte gehen mit Härte gegen Demonstranten vor. Eine weitere, plötzliche Verschlechterung der Lage kann nicht ausgeschlossen werden.
Reisenden wird zu erhöhter Vorsicht und Zurückhaltung geraten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihren lokalen Kontaktpersonen über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie grossräumig Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.
Hinterlegen Sie beim Regionalen Konsularzentrum der Schweiz in Pretoria (Südafrika) folgende Angaben: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Simbabwe und in der Schweiz.
pre.vertretung@eda.admin.ch
Grössere Städte: Meiden Sie die armen, dicht besiedelten Quartiere aller grösseren Städte. Bei Demonstrationen ist dort die Gefahr von Zusammenstössen und Übergriffen durch die Sicherheitskräfte am grössten. Meiden Sie in Harare wenn möglich auch die nähere Umgebung des Präsidentenpalasts, der Regierungsgebäude und das Stadtzentrum.
Informieren Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und erkundigen Sie sich, welche Quartiere gemieden werden sollten.
In abgelegeneren Grenzgebieten zu Mosambik und Sambia sind noch Minenfelder aus dem Unabhängigkeitskrieg vorhanden. Halten Sie sich in diesen Gebieten strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.
Infolge der desolaten Wirtschaftslage und der grossen Armut hat die Kriminalität im ganzen Land zugenommen: Taschen- und Entreissdiebstähle, Raubüberfälle, Autoaufbrüche etc. Sie nimmt zusehends brutalere Züge an. Harare und die Touristenorte sind davon besonders stark betroffen. Diebstähle von Autos unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt kommen ebenfalls vor. Auf die Unterstützung der Polizei kann nicht unbedingt gezählt werden. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:
- Unternehmen Sie Reisen ausschliesslich mit vertrauenswürdigen und ortskundigen Reiseführern.
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
- Deponieren Sie Wertsachen und Ausweispapiere im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes auf sich, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
- Benutzen Sie vorzugsweise Bancomaten, die sich im Innern der Banken befinden.
- Verzichten Sie auf Besuche von ärmeren Stadtquartieren.
- Seien Sie nachts nicht zu Fuss und möglichst nicht alleine unterwegs.
- Verriegeln Sie die Autotüren und halten Sie die Fenster geschlossen.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
Aufgrund der Währungsreform verbessert sich die Versorgungslage langsam. Mangel an Treibstoff ist ausserhalb der Hauptstadt aber noch möglich; Stromausfälle sind im ganzen Land häufig.
Falschfahrer, der schlechte Strassenzustand (Schlaglöcher), Wild, überhöhte Geschwindigkeit, verlassene Fahrzeuge auf der Strasse etc. stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar - auch bei Reisen mit Überland-Bussen. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.
Es ist verboten, den Präsidenten zu beleidigen, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Staatsgebäude, Brücken usw.) zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft: bis zu 20 Jahren Gefängnis mit zusätzlichen hohen Bussen oder bis zu 30 Jahren Gefängnis. Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.
Kapitalverbrechen wie Landesverrat und Mord können mit dem Tod bestraft werden.
Die Haftbedingungen sind prekär.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


