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Reisehinweise Tunesien

Letzte Aktualisierung: 22.05.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten

Gesundheit
Nützliche Adressen


Grundsätzliche Einschätzung

Anfang Januar 2011 fanden in Tunis und verschiedenen Städten des Landes Demonstrationen statt. Es kam auch zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen den Demonstranten und den Sicherheitskräften mit Verletzten und Todesopfern. Am schwersten betroffen waren die Hauptstadt Tunis und die grossen Städte im Landesinnern. Am 14. Januar 2011 hat Präsident Zine al-Abidine Ben Ali das Land verlassen. In der Folge fand ein Übergang zu einer neuen politischen Ordnung statt. Es wurden Wahlen abgehalten und ein neues Parlament sowie eine neue Regierung ernannt. Soziale Probleme, wie z.B. die hohe Arbeitslosigkeit, sind jedoch weiterhin ungelöst.

Die Sicherheitslage hat sich beruhigt, gewisse politische Spannungen bleiben aber bestehen. Vor allem in den grossen Städten sind erneute Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und den Sicherheitskräften möglich. Auch Streiks können nicht ausgeschlossen werden. Während Ausschreitungen kann die Regierung eine Ausgangssperre verhängen. In den Touristenzentren hat die Kriminalität zugenommen.

Im ganzen Land besteht das Risiko von Terroranschlägen. Lassen Sie erhöhte Wachsamkeit walten. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.

Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmassnahmen:
Meiden Sie Kundgebungen jeder Art und treten Sie generell mit Zurückhaltung auf. Beachten Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.) und der Reiseveranstalter. Informieren Sie sich vor und während einer Reise über die aktuelle Lage.

Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden insbesondere für Reisen auf dem Landweg, ob auf der geplanten Strecke Sicherheitsrisiken wie illegale Strassenblockaden, Demonstrationen oder Protestaktionen (z.B. Steine werfen gegen unbekannte Fahrzeuge) zu befürchten sind. Achten Sie darauf, dass das Fahrziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Sejnane/Cap Ferrat: Im Frühling 2012 kam es in Sejnane (Gouvernorat von Bizerte) und auf der Strasse zum Cap Ferrat zu gewalttätigen Vorfällen gegen Durchreisende. Von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen in die Ortschaft Sejnane sowie das Gebiet zwischen Sejnane und dem Cap Ferrat wird abgeraten.

Süden des Landes: Im südlichen Grenzgebiet zu Algerien besteht eine hohe Entführungsgefahr. Im Februar 2008 wurden in diesem Gebiet europäische Touristen entführt. Weitere Entführungen können nicht ausgeschlossen werden. Unternehmen Sie Exkursionen in die Wüste nur mit anerkannten Führern (guide agrée).
Von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen in das Gebiet südlich der Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz - Tataouine führt, wird abgeraten. Die genannten Städte können unter Beachtung der üblichen Vorsichtsmassnahmen besucht werden.
Im Süden Tunesiens besteht ausserdem eine militärische Sperrzone. Die tunesische Botschaft in Bern erteilt nähere Auskünfte.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität nimmt zu (z.B. Taschendiebstahl, Diebstahl aus parkierten Autos, Einbrüche in Wohnungen und Hotelzimmer etc.). Vereinzelt werden auch illegale Strassensperren zur Erpressung von Wegzöllen gemeldet. Beachten Sie folgende Vorsichtsmassnahmen

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel)
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge. Frauen bewegen sich mit Vorteil in Gruppen. Meiden Sie wenig besuchte und isoliert gelegene Strände.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor. Deponieren Sie die Karte auch im Hotelzimmer an einem sicheren Ort.
  • Vorsicht mit Geldautomaten - diese werden teilweise für Missbräuche manipuliert..
Verkehr und Infrastruktur

Der Zustand der wichtigen Verbindungsstrassen ist gut. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer stellt jedoch ein beachtliches Unfallrisiko dar. Bei nächtlichen Fahrten ist erhöhte Vorsicht geboten (unbeleuchtete Fahrzeuge, Fussgänger, streunende Tiere etc.).



Besondere rechtliche Bestimmungen

Verboten sind u.a. die Ein- und Ausfuhr von tunesischen Dinars, das Fotografieren militärischer und öffentlicher Einrichtungen, das Konkubinat sowie gleichgeschlechtliche Beziehungen. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (bis zu 20 Jahren Gefängnis). Die Haftbedingungen sind sehr schwierig (überbelegte Zellen, beschränktes Besuchsrecht etc).



Kulturelle Besonderheiten

Tunesien ist ein muslimisches Land. Passen Sie daher, insbesondere beim Verlassen von Hotelanlagen, Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen oder Personengruppen nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Tunesier/in muslimischen Glaubens ist den islamischen Verhaltensregeln und den tunesischen Gesetzen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Broschüre "Ehen zwischen schweizerischen und muslimischen Partnern - Konflikte erkennen und ihnen vorbeugen" vermittelt sachdienliche Informationen. Sie kann beim Herausgeber bezogen werden: Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung, Dorigny, 1015 Lausanne.
  • Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung
  • Gesundheit

    Die medizinische Grundversorgung ist grundsätzlich gewährleistet. Bei ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen ist eine Behandlung in Europa empfehlenswert.
    Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
    Neben anderen Krankheiten tritt auch die Leishmaniose (Haut- oder Schleimhautgeschwür oder Infektion wichtiger Organe) auf. Sie wird durch Sandfliegen übertragen (Mückenschutz!).

    Nützliche Adressen

    Notruf des nationalen Tourismusbüros: 071-105 405

    Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz
  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.