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Reisehinweise Mosambik
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Letzte Aktualisierung: 27.05.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Die politische Lage in Mosambik wird grundsätzlich als stabil eingeschätzt. Wirtschaftliche Schwierigkeiten können jedoch zu Demonstrationen und Ausschreitungen führen.
Am 1. September 2010 kam es in Maputo bei Demonstrationen gegen Preiserhöhungen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und den Demonstranten. Es gab Verletzte und Todesopfer.
Verfolgen Sie die Entwicklung der Lage vor und während der Reise in den Medien und über Ihre Reiseagentur. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden und meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Noch sind nicht alle Minenfelder aus dem Bürgerkrieg geräumt worden. Im Süden des Landes (v.a. in der Provinz Gaza) haben Unwetter im Februar 2000 die Markierungen und Minen teilweise weggeschwemmt. Es wird empfohlen, sich an die Hauptstrassen zu halten und sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung zu informieren.
Die Gewaltkriminalität ist ein ernst zu nehmendes Problem: Diebstähle, Einbrüche, Autodiebstähle unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt sowie Raubüberfälle in den Städten und auf Landstrassen. Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc) auf sich.
- Vermeiden Sie nächtliche Spaziergänge. Frauen sollten sich auch tagsüber nicht alleine an den Stränden aufhalten.
- Unternehmen Sie Überlandfahrten ausschliesslich tagsüber und nicht alleine. Insbesondere Frauen wird empfohlen, sich Gruppen anzuschliessen. Erkundigen Sie sich vor Fahrten durch den "Tete Korridor" (Strecke nach Malawi und Simbabwe) bei den lokalen Behörden über die Sicherheitslage. Tragen Sie eine Passkopie auf sich, damit Sie sich bei Polizeikontrollen ausweisen können.
- Leisten Sie keinen Widerstand bei einem Raubüberfall, da die Gewaltbereitschaft relativ hoch ist.
Im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen, vereinzelt auch in den Gewässern Mosambiks. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Piraterie
Die Verbindungsstrassen von Maputo nach Südafrika sowie die N1 Richtung Norden sind allgemein in gutem Zustand. Während der Regenzeit (Dezember bis April) können aber selbst asphaltierte Strassen unpassierbar werden. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bildet ein zusätzliches Risiko. Verzichten Sie auch aus diesem Grund auf nächtliche Überlandfahrten. Die Sicherheitsvorkehrungen für Inlandflüge entsprechen oft nicht europäischen resp. internationalen Standards.
Es ist verboten, öffentliche und militärische Einrichtungen, uniformierte Personen usw. zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft. Die Haftbedingungen sind prekär.
Während der Regenzeit (Dezember bis April) gibt es praktisch jährlich schwere Überschwemmungen, vor allem im Sambesi-Tal und seinem Einzugsgebiet. Im gleichen Zeitraum können heftige Wirbelstürme auftreten. Überschwemmungen und Stürme verursachen oft schwere Verwüstungen, und es kann längere Zeit dauern, bis die Infrastrukturschäden repariert sind. Berücksichtigen Sie diese Tatsache bei der Reiseplanung, und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


