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Reisehinweise Lesotho
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Letzte Aktualisierung: 05.04.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Aktuelles
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Am 26. Mai 2012 finden Parlamentswahlen statt. Im Vorfeld der Wahlen machen sich politische Spannungen bemerkbar. Während den Wahlen und nach Bekanntgabe der Resultate sind Demonstrationen und Unruhen nicht auszuschliessen.
Verfolgen Sie vor und während einer Reise die Entwicklung der Lage in den Medien. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.
Das Land kann als relativ stabil bezeichnet werden, dennoch kann es zu Unruhen kommen. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.
Infolge der schlechten wirtschaftlichen Situation eines grossen Teils der Bevölkerung und der hohen Arbeitslosenrate nimmt die Kriminalität vor allem in Maseru zu. Taschen- und Entreissdiebstähle, Überfälle, Einbrüche und Diebstähle von Autos kommen häufig vor und sind zunehmend von Gewalt begleitet. Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
- Deponieren Sie wichtige Dokumente (Pass, Flugticket, Checks, Bargeld) im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Kopie Ihres Passes auf sich.
- Unternehmen Sie Reisen und Spaziergänge möglichst in Gruppen und verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit ganz darauf. Besonders Frauen wird davon abgeraten, das Land alleine zu bereisen.
- Vor Wanderungen abseits der bekannten Touristenrouten wird abgeraten.
- Lassen Sie grösste Vorsicht walten, wenn Sie in wenig belebten oder schlecht beleuchteten Quartieren Maserus aus dem Auto aussteigen oder anhalten.
- Nehmen Sie keine Anhalter mit und fahren Sie nicht per Anhalter durch das Land.
- Auf der Umfahrungsstrasse Richtung Flughafen Maseru sind gewaltsame Autodiebstähle vorgekommen. Meiden Sie nachts diese Strasse.
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Haftstrafen von mindestens fünf Jahren geahndet. Es ist verboten, den Königspalast, Flughafen, Regierungs- und andere öffentliche Gebäude sowie uniformierte Personen und Militärfahrzeuge zu fotografieren. Die Haftbedingungen sind prekär.
Lesotho befindet sich in einem Transformationsprozess zwischen Tradition und Moderne. Besonders in abgelegenen Gebieten ist das Leben noch stark von traditionellen Werten geprägt. Passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an.
Im Gebirge schlägt das Wetter oft sehr rasch um. Gewitter können Bäche in kurzer Zeit zu reissenden Strömen anschwellen lassen. Auch im Sommer sind Schneefälle nicht ausgeschlossen (Oktober - März) . Diesem Umstand ist insbesondere bei der Planung von Aktivferien Rechnung zu tragen, z.B. bei Trekking, Rafting, Canyoning.
Die medizinische Grundversorgung ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Südafrika oder Europa).
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.
Notruf Polizei: 112 (landesweit), 58881010; 80022046 oder 22322099 (nur Maseru)
Notruf Ambulanz: 22312501 (nur Maseru)
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


