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Reisehinweise Gambia

Letzte Aktualisierung: 11.08.2011
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten

Gesundheit
Besondere Hinweise
Nützliche Adressen

Grundsätzliche Einschätzung
Die politische Lage kann als relativ stabil bezeichnet werden; die Entwicklung ist aber ungewiss. Es kommt vermehrt zu sozialen Unruhen. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Sicherheitslage und befolgen Sie vor Ort die Anweisungen der Reiseleitung. Meiden Sie Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.


Grenzgebiet zu Senegal (Casamance):
In der senegalesischen Provinz Casamance und in den angrenzenden Gebieten sind Separatistengruppen und Banditen aktiv. Von Reisen in das Grenzgebiet zur Casamance wird abgeraten

Kriminalität

Die Kleinkriminalität nimmt zu; auch an den Stränden. Vereinzelt wird auch Gewalt angewendet. Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich
  • Meiden Sie einsame Strände
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.

Lehnen Sie Angebote von selbsternannten "Reiseführern" ab.

Verkehr und Infrastruktur
Ausserhalb der Hauptstadt Banjul sind nur wenige Strassen asphaltiert. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer (Autos, Fussgänger, Fuhrwerke, etc.), streunendes Vieh und mangelnde Beleuchtung stellen zusätzliche Risiken dar. Während der Regenzeit (Juni bis Oktober) sind die ungeteerten Strassen oft nur schwer passierbar. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten

Besondere rechtliche Bestimmungen
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Es ist verboten, militärische Einrichtungen, Flughäfen, Brücken etc. zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart, bis hin zur Todesstrafe, geahndet. Die Haftbedingungen sind äusserst prekär (überbelegte Zellen, etc.).

Kulturelle Besonderheiten
Die Bevölkerung Gambias bekennt sich grösstenteils zum Islam. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an und fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.

Gesundheit
Die medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.

Besondere Hinweise
Tragen Sie stets Ihre Ausweise auf sich, denn Strassenkontrollen sind häufig.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 117
Notruf Ambulanz: 116

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz
  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.