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Reisehinweise Benin

Letzte Aktualisierung: 15.07.2011
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten

Naturbedingte Risiken
Gesundheit
Besondere Hinweise
Nützliche Adressen

Grundsätzliche Einschätzung
Benin kann als relativ stabil bezeichnet werden. Das Land hat eine demokratisch legitimierte Regierung, die einer verhältnismässig gut organisierten Beamtenschaft vorsteht.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zu Togo und Nigeria: In den Grenzgebieten zu Togo und Nigeria sind kriminelle Banden und Strassenräuber aktiv. In diesen Regionen ist erhöhte Vorsicht geboten.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität, vor allem Taschen- und Entreissdiebstähle, nimmt insbesondere in Cotonou zu. Auch Diebstähle von Autos unter Androhung/Anwendung von Gewalt kommen vor. Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Deponieren Sie Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) an einem sicheren Ort, und tragen Sie nur wenig Geld auf sich.
  • Gehen Sie nicht alleine an den Strand.
  • Meiden Sie nachts schlecht beleuchtete und wenig besuchte Quartiere.
  • Meiden Sie grosse Menschenansammlungen.
  • Lassen Sie besonders auf öffentlichen Plätzen (z.B. Märkten) und an Touristenorten besondere Vorsicht walten.
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Es kommt vor, dass Kriminelle unter dem Vorwand, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen, Personen ins Land locken, diese dann bedrohen oder gar entführen, um Geld zu erpressen.

Im Golf von Guinea und auch in den Gewässern von Benin, ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Sie richten sich gegen Fischerboote und Handelsschiffe. Überfälle auf Jachten können nicht ausgeschlossen werden.
International Maritime Bureau
International Maritime Organization

 

Das Bundesamt für Polizei warnt vor unseriösen Geschäftsangeboten, die unter Vorgabe von Finanz- und Edelmetalltransaktionen aus Westafrika hohe Gewinne versprechen. Nähere Informationen über solche Machenschaften finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesamtes für Polizei.
Bundesamt für Polizei

 

 



Verkehr und Infrastruktur
Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten. Wegen des oft schlechten Strassenzustands ist das Unfallrisiko bei Dunkelheit sehr hoch, und es besteht die Gefahr von Überfällen.
Die Sicherheitsstandards der öffentlichen Transportmittel sind oft gering. Motorradtaxis stellen ein grosses Unfallrisiko dar.

Besondere rechtliche Bestimmungen
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind verboten. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft. Es ist verboten, militärische Anlagen, Grenzübergänge, Regierungsgebäude, Flughäfen und Brücken etc. zu fotografieren. Für schwere Verbrechen (z.B. Mord) kann die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten
Respektieren Sie religiöse Riten und Stätten und passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen oder Personengruppen nur mit deren Einverständnis.

Naturbedingte Risiken
Während der Regenzeit (März bis Juli und September/Oktober) sind Überschwemmungen möglich. Informieren Sie sich über die lokalen Wettervorhersagen.

Gesundheit
Die medizinische Grundversorgung ist insbesondere ausserhalb der Hauptstadt Cotonou nur beschränkt gewährleistet.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Besondere Hinweise
Tragen Sie stets Ihre Ausweise auf sich, denn Strassenkontrollen sind relativ häufig.

Nützliche Adressen
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz


  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.