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Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten

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Zugang zu amtlichen Dokumenten (BGÖ)

Per 01.07.2006 ist das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) in Kraft getreten. Danach hat jedermann Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung, sofern nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen einer Veröffentlichung entgegenstehen. Dieser Anspruch besteht unabhängig von Nationalität oder Wohnsitz des Gesuchstellers. Auch muss kein spezieller Grund angegeben werden.

Es können Dokumente eingesehen werden, die nach dem 01.07.2006 erstellt worden sind.

Sollten Sie sich für ein amtliches Dokument interessieren, welches in den Zuständigkeitsbereich des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) fällt, so richten Sie Ihr Gesuch bitte an fogende Adresse:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Direktion für Ressourcen (DR)
Beratungsstelle Datenschutz und Oeffentlichkeitsprinzip EDA
CH-3003 Bern
E-Mail:  oeffentlichkeitsprinzip@eda.admin.ch

 
Das Gesuch sollte möglichst präzise sein, um die Identifikation des gewünschten Dokuments zu ermöglichen. Soweit bekannt sind insbesondere anzugeben:

  • der Titel 
  • der betroffene Sachbereich 
  • die Behörde, die das Dokument erstellt hat 
  • die Referenz 
  • ein bestimmter Zeitraum oder das Erstellungsdatum

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.